- 16.07.2002, 14:32:40
- /
- OTS0150 OTW0150
Telearbeit-Abkommen für Leitl ein Meilenstein in der Europäischen Sozialpartnerschaft
Umsetzung des Rahmenabkommens erfolgt zukunftsweisend: erstmals autonom durch nationale Sozialpartner und nicht durch EU-Richtlinie
Wien (PWK531) - Mit der heutigen Unterzeichnung des Europäischen
Rahmenabkommens zur Telearbeit in Brüssel, haben die europäischen
Sozialpartnerverbände UEAPME, UNICE, CEEP und EGB einen historischen
Schritt gesetzt. Das seit September 2001 verhandelte Abkommen ist das
erste, durch das sich die Sozialpartner zur autonomen Umsetzung
verpflichten. Die Kommission wurde erstmals nicht um die Vorlage
eines europäischen Gesetzesvorschlags ersucht, wie dies bei früheren
Sozialpartnerabkommen wie zB zum Elternurlaub oder zur Teilzeitarbeit
der Fall war. "Die europäischen Sozialpartner haben das Abkommen in
wechselseitiger Abstimmung zustande gebracht und damit
Innovationskraft und Lösungskompetenz bewiesen, da sie mit der Wahl
dieses Instruments erstmals die volle Palette der ihnen durch den
EU-Vertrag zur Verfügung gestellten Instrumente ausgeschöpft haben",
freut sich WKÖ- und Eurochambres-Präsident Christoph Leitl über das
Zustandekommen des Abkommens. Die Wirtschaftskammer Österreich
begrüßte dieses Abkommen ausdrücklich bereits bei der
Generalversammlung der UEAPME im April dieses Jahres. Die Umsetzung
soll innerhalb von drei Jahren gemäß den nationalen Gepflogenheiten
erfolgen.
"Das Abkommen, in dem es vor allem um die Gleichbehandlung von
Teleworkern und vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb geht, wahrt
die nötige Flexibilität, womit vermieden wird, ein relativ neues
Gebiet wie die Telearbeit zu Tode zu regulieren", so Leitl.
Entscheidend sei, dass Beginn und Ende der Aufnahme von Telearbeit
des gegenseitigen Einvernehmens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
bedürfen. Behandelt werden in dem Abkommen außerdem die Bereiche
Datenschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Weiterbildung
von Telearbeitern.
"Durch ein entsprechendes follow-up auf nationaler Ebene muss
sichergestellt werden, dass das Instrument eines rechtlich nicht
verbindlichen Abkommens auch in Zukunft sowohl für Arbeitgeber als
auch für Arbeitnehmer attraktiv bleibt", merkt Leitl an. "Die
nationale Umsetzung innerhalb der nächsten drei Jahre wird ebenfalls
eng sozialpartnerschaftlich durchgeführt werden und dabei auch
Österreichs Industrie voll miteinbeziehen." Die Wirtschaftskammer
Österreich erachtet diese Art flexibler Abkommen auf europäischer
Ebene als zukunftsweisend und spricht sich auch für eine Ausweitung
dieser Instrumente auf andere Politikbereiche im EU-Vertrag im Rahmen
des Konvents aus. (ae)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Presseabteilung
Tel.: (++43-1) 50105-4462
Fax: (++43-1) 50105-263
mailto:presse@wko.at
http://www.wko.at/Presse
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK531






