• 16.07.2002, 11:59:01
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EGB-Präsident Verzetnitsch begrüßt Abkommen zur Telearbeit

Nun geht es um rasche Umsetzung mittels Kollektivverträgen

Wien/Brüssel (EGB/ÖGB). Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des
Europäischen Rahmenabkommens zur Telearbeit in Brüssel durch EGB,
UNICE/UEAPME und CEEP in Anwesenheit von EU-Sozialkommissarin Anna
Diamantopoulou, betonte EGB- und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch die
Wichtigkeit dieses Übereinkommens, da Telearbeit ein zunehmend
bedeutender Faktor in der Arbeitswelt ist. Bereits im Jahre 2010, so
Schätzungen, könnten mehr als 17 Millionen TelearbeiterInnen in der
Europäischen Union tätig sein. Verzetnitsch begrüßte die
Unterzeichnung dieses Abkommens und geht davon aus, dass seine
nationale Umsetzung in Staaten in erster Linie über Kollektivverträge
zügig und in umfassender Form erfolgt.++++

Bei den Bestimmungen handelt es sich ausdrücklich um
Mindeststandards, die nicht zum Anlass genommen werden dürfen,
allfällige günstigere Vorschriften für die ArbeitnehmerInnen zu
verhindern oder zu verschlechtern. Darüber hinaus wird die
Freiwilligkeit von Telearbeit betont und den Beschäftigten
grundsätzlich ein Rückkehrrecht auf einen konventionellen
Arbeitsplatz zugestanden. Die diesbezüglichen Modalitäten sollen von
ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern und/oder durch kollektive
Regelungen festgelegt werden. "Die Vereinbarkeit regelt die
Arbeitsbedingungen und verwirklicht mit den Prinzipien der
'Freiwilligkeit' und der 'Nichtdiskriminierung' zwei zentrale
Gewerkschaftsanliegen. Das Abkommen selbst ist innerhalb von drei
Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen", betonte
Verzetnitsch. Das Abkommen zielt darauf ab, die Telearbeit so zu
entwickeln, dass es zu einer besseren Vereinbarkeit von
Berufstätigkeit und Privatleben kommt und soziales Dumping verhindert
wird. Im Abkommen selbst wird festgehalten, dass die Arbeitgeber den
Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen zu
wahren haben und die TelearbeiterInnen den gleichen Zugang zur Aus-
und Weiterbildung wie vergleichbare ArbeitnehmerInnen im gleichen
Unternehmen haben.

Der heutigen Unterzeichnung des Europäischen Rahmenabkommens zur
Telearbeit gingen Verhandlungen der Europäischen Sozialpartner voran,
bei denen man sich über die Arbeitsbedingungen für die
Tele-ArbeitnehmerInnen einigen und die seit Oktober 2001 laufenden
Verhandlungen zwischen dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB)
einerseits und UNICE/UEAPME und CEEP andererseits erfolgreich
abschließen konnte.

Europäischer Kollektivvertrag

Von den Verhandlungspartnern wurde die historische Dimension des
Abkommens betont, da erstmals eine Sozialpartnervereinbarung nicht
durch eine EU-Richtlinie verwirklicht wird, sondern die
Mitgliedsverbände sich um eine eigenständige nationale Umsetzung in
den Mitgliedstaaten bemühen. Dies soll in erster Linie mittels
Kollektivverträgen geschehen, was dem Charakter eines ersten
europäischen Kollektivvertrags auf branchen- und länderübergreifender
Ebene entsprechen würde. "Um dieses Abkommen zu einem Erfolgsmodell
der Europäischen Sozialpartnerschaft zu machen, ist eine sorgfältige
Umsetzung in den einzelnen Staaten und eine diesbezügliche
Evaluierung notwendig. Der EGB konnte dabei die Einsetzung einer
"ad-hoc-Gruppe" durchsetzen, die unter dem Dach des Ausschusses für
Sozialen Dialog angesiedelt wird, an die von den nationalen
Organisationen über den Stand der Umsetzung zu berichten ist", sagte
der EGB-/ÖGB-Präsident.

"Das Abkommen ist als großer Erfolg für die Handlungsfähigkeit der
Europäischen Sozialpartner zu werten. Die wichtigsten Forderungen der
Gewerkschaften konnten durchgesetzt werden. Nun geht es darum, dass
die Umsetzung des Abkommens in erster Linie per Kollektivvertrag
rasch erfolgt", stellte EGB-/ÖGB-Präsident Verzetnitsch abschließend
fest. (ew)

ÖGB, 16. Juli 2002
Nr. 603

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Ernst Weber
Telefon: (01) 534 44/361 DW
Fax: (01) 533 52 93

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB/EGB/ÖGB

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