• 16.07.2002, 11:35:57
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  • OTS0095 OTW0095

Volksbegehren gegen Abfangjäger

Eintragungslisten liegen auf den Gemeindeämtern auf

St.Pölten (NLK) - Die Eintragungslisten für das Volksbegehren
gegen Abfangjäger liegen von Montag, 29. Juli, bis einschließlich
Montag, 5. August, in den Gemeindeämtern auf. Die Eintragungszeiten
kann man der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde entnehmen.

Alle Frauen und Männer können sich in die Liste eintragen, die am
Stichtag (24. Juni 2002) das Wahlrecht zum Nationalrat besessen und
in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die sich voraussichtlich
während des Eintragungszeitraumes nicht in der Gemeinde, in deren
Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, aufhalten, können eine
Stimmkarte beantragen.

Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens
zustande kommt, die vom Parlament behandelt werden kann, sind 100.000
gültige Eintragungen erforderlich.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312 oder
Ing. Weninger 02742/9005-12612

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK/NLK

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