• 12.07.2002, 13:49:15
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  • OTS0139 OTW0139

Neue SV-Beitragsregelung für bäuerliche Nebentätigkeiten beschlossen

Donabauer: Wahlmöglichkeit und Freibetrag für Bauernfamilien

Wien, 12. Juli 2002 (AIZ). - Im Rahmen der 26. BSVG-Novelle wurde am
Donnerstag im Nationalrat die neue Sozialversicherungs-
Beitragsregelung für bäuerliche Nebentätigkeiten beschlossen. "In
Verhandlungen mit der Bauernschaft und ihrer Interessenvertretung
ist es nunmehr gelungen, sowohl bei den Flächenbetrieben als auch im
Bereich der Direktvermarktung und Mostbuschenschenken klare
Beitragsvoraussetzungen zu schaffen", erklärte Karl Donabauer,
Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, in einer
Aussendung. Die neue SV-Beitragsregelung für bäuerliche
Nebentätigkeiten bringt Änderungen in der Beitragsbemessung für
Nebentätigkeiten sowie einen Freibetrag in der Höhe von EUR 3.700,-
(bisher: Freigrenze EUR 3.700,-) für Direktvermarkter bäuerlicher
Produkte und für Mostbuschenschenken.

Künftig kann laut Donabauer auch der Einkommenssteuerbescheid bei
der Ermittlung der Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung
herangezogen werden. Weiters können die Landwirte die Pauschalierung
im landwirtschaftlichen Betrieb beibehalten und extra für die
Einkünfte aus den bäuerlichen Nebentätigkeiten einen Steuerbescheid
beantragen. "Bauern können natürlich auch mit ihren Einkünften aus
Nebentätigkeiten weiterhin im Pauschalsystem bleiben, wobei speziell
für Direktvermarkter, die Produkte in veredelter Form vermarkten,
und für Mostbuschenschenker künftig statt der Freigrenze von EUR
3.700,- ein Freibetrag in gleicher Höhe bei der Berechnung der SV-
Beiträge berücksichtigt wird", erläutert Donabauer die wesentlichen
Neuerungen der 26. BSVG-Novelle.

Bezüglich des Krankenkassensanierungspakets, das der Nationalrat im
Rahmen der 60. ASVG-Novelle ebenfalls in seiner letzten Sitzung vor
der Sommerpause beschlossen hat, erklärt Donabauer, dass damit nun
die solidarische Finanzierung der Krankenversicherungsträger mit den
Mechanismen des Ausgleichsfonds verwirklicht wurde und somit auch
die bäuerliche Sozialversicherung künftig voll und ganz in diese
große Solidargemeinschaft eingebunden ist. Für die bäuerliche
Sozialversicherung bedeute dies, dass sie nicht nur Beiträge an das
Gesamtsystem abzuführen habe, sondern vielmehr auf Grund ihrer
schlechten Struktur innerhalb der Versichertengemeinschaft auch
wirkungsvolle Ausgleichsmittel erhalten werde.

Donabauer: "Mit den Mitteln aus dem Ausgleichsfonds der
Krankenversicherungsträger erwarten wir uns eine positivere
Kassengebarung in der Bauernkrankenversicherung. Eine Alternative zu
diesem Modell gibt es derzeit nicht, denn sonst müssten immer
weniger aktive Bauern mit ihren Beiträgen die Leistungen für eine
immer größere Gruppe von Pensionisten finanzieren. Zudem erwarten
wir uns von diesem neuen Ausgleichsfonds-System, dass auch unser
Bemühen um eine kostengünstige Verwaltung entsprechend
berücksichtigt wird."
(Schluss)

Rückfragehinweis: AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst
Tel: 01/533-18-43, mailto:pressedienst@aiz.info
http://www.aiz.info
FAX: (01) 535-04-38

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