• 10.07.2002, 15:28:34
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  • OTS0218 OTW0218

AK-Erfolg: Mehr Schutz für KonsumentInnen im freien Gasmarkt

AK Forderungen im Gaswirtschaftsgesetz aufgenommen

Wien (AK) - Die AK begrüßt den heute, Mittwoch, im Parlament zur
Beschlussfassung vorliegenden Entwurf zum Gaswirtschaftsgesetz. Darin
sind wesentliche AK Forderungen erfüllt: Durch den vorgesehenen
"geregelten Netzzugang", der fixe Durchleitungstarife für alle Kunden
vorsieht, wird die Marktransparenz erhöht. Es gibt mehr Schutz für
die KonsumentInnen und mehr Mitspracherechte für die Sozialpartner.
So soll die von der AK geforderte Preisaufsicht kommen, die bei der
Regulierungsbehörde angesiedelt wird. Die AK kann auch einen Antrag
auf Einleitung eines Preisverfahrens bei ungerechtfertigten Preisen
stellen. Außerdem wird eine Schlichtungsstelle ebenfalls bei der
Regulierungsbehörde angesiedelt, an die sich Konsumenten zB bei
Abrechnungs-Streitigkeiten bei Strom und Gas wenden können. Die AK
wird den Gasmarkt ab 1. Oktober, wenn die KonsumentInnen ihren
Gasversorger frei wählen können, genau beobachten und aktiv werden,
wenn die KonsumentInnen nicht fair behandelt werden.

Ab 1. Oktober können die KonsumentInnen ihren Gaslieferanten frei
wählen. Die AK zeigt sich positiv, dass wesentliche AK Forderungen
heute, Mittwoch, im Parlament zur Beschlussfassung vorliegenden
Entwurf zum Gaswirtschaftsgesetz erfüllt werden:
+ Durch den geplanten "geregelten Netzzugang", der fixe
Durchleitungstarife für alle Kunden vorsieht, gibt es mehr
Markttransparenz.

+ Kosten, die sich eventuell durch Mindererlöse aus der Versteigerung
nicht absetzbarer Gasmengen aus den langfristigen "Take or
Pay-Verträgen" ergeben, sollen auf alle Kunden aufgeteilt werden.

+ Die von der AK geforderte Preisaufsicht wird bei der
Regierungsbehörde angesiedelt. Sie wird aktiv, wenn die Preise für
Großverbraucher sinken, aber für Kleinabnehmer unverändert bleiben.
Die AK kann auch einen Antrag auf Einleitung eines Preisverfahrens
stellen.

+ Die Schlichtungsstelle wird ebenfalls bei der Regulierungsbehörde
angesiedelt, an die sich Konsumenten zB bei
Abrechnungs-Streitigkeiten bei Strom und Gas wenden können.

Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
Tel.: ( ++43-1) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AK

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