• 10.07.2002, 14:43:04
  • /
  • OTS0199 OTW0199

MOLTERER: MEILENSTEINE DER UMWELTPOLITIK HEUTE IM NATIONALRAT

Positive Bilanz einer vernünftigen und machbaren Umweltpolitik

Wien (OTS) Der Schutz der Alpen sowie Sicherheit beim
Umgang mit gefährlichen Chemikalien und gentechnisch veränderten
Organismen stellen gemeinsam mit den Themen Energie, Luft, Wasser und
Strahlenschutz wichtige Kernbereiche einer nachhaltige Umweltpolitik
dar. Dies betonte Umweltminister Mag. Wilhelm Molterer anlässlich der
heutigen Beschlussfassung über eine Reihe wesentlicher Meilensteine
der Umweltpolitik im österreichischen Nationalrat. Dies sind unter
anderem die Ratifikation der Alpenkonvention, die Ratifikation der
Umweltkonventionen zur Beschränkung und Kontrolle gefährlicher
Chemikalien, die Ratifikation des Cartagena-Protokolls über
biologische Sicherheit, das Strahlenschutzgesetz, das
Luftreinhaltegesetz sowie das schließlich das Ökostromgesetz.****

Molterer nahm die heutige Plenardebatte zum Anlass eine positive
Ökobilanz der Regierungsarbeit zu ziehen: Österreich sei in Fragen
der Nachhaltigkeit im internationalen Spitzenfeld, so Molterer und
verwies auf die im Februar dieses Jahres vom World Economic Forum
veröffentlichte Studie der renommierten Yale Universität (World
Environmental Sustainability Index), derzufolge Österreich in einem
weltweiten Vergleich von 142 Staaten an siebter Stelle der Welt und
nach Finnland und Schweden an dritter Stelle der EU-Mitgliedsstaaten
im Spitzenfeld rangiere. Bei erneuerbaren Energieträgern liege
Österreich einem Bericht der europäischen Umweltagentur zufolge sogar
auf Platz 1 innerhalb der EU. "Ich sehe unsere Politik eines
vernünftigen und machbaren Umweltschutzes, der auf intelligenten
Lösungen aufbaut, Arbeitsplätze schafft und Lebensqualität sichert,
bestätigt, so der Minister. So werde beispielsweise die Umsetzung
Klimaschutzstrategie wichtige Impulse zur Belebung der
österreichischen Wirtschaft liefern. Eine Studie des Umwelt- und
Landwirtschaftsministeriums aus dem Vorjahr zeige, dass in den
nächsten zehn Jahren durch eine Verringerung der CO2-Emissionen,
zusätzliche Investitionen, sinkende Energieausgaben, 20.000 bis
25.000 neue Arbeitsplätze und ein Beitrag zur Senkung des
Nettodefizits zu erwarten seien.

Der heutige Plenartag sei Ausdruck der konsequenten Fortsetzung
dieser Linie eines vorrausschauenden und vernünftigen Umweltpolitik,
so Molterer. Nach engagierten Verhandlungen konnten in den letzten
Monaten eine Reihe wichtiger internationaler Umweltschutzkonventionen
verabschiedet werden. Dazu zählen die zentralen
Durchführungsprotokolle zur der im Jahr 1991 in Österreich von sechs
Alpenländern unterzeichneten Alpenkonvention. Diese umfassen die
Bereiche Tourismus, Energie, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
sowie Natur- und Bodenschutz in den Alpen. Der Nationalrat
unterstützte zudem nachdrücklich die Bewerbung Innsbrucks um den Sitz
des Sekretariates der Konvention. Hinsichtlich des Schutzes vor
gefährlichen Chemikalien stellt vor allem die POP-Konvention
(Stockholm Übereinkommen) einen Meilenstein dar. Hiermit werden
bestimmte besonders gefährliche und schlecht abbaubare Schadstoffe
(Persistent Organic Pollutants kurz POP) wie etwa DDT, die sich
beispielsweise in der Nahrungskette anreichern können, weltweit
verboten bzw beschränkt. Beschränkungen sowie verstärkte
Informations- und Zustimmungsverfahren bei bestimmten gefährlichen
Chemikalien und gentechnisch veränderter Organismen im
internationalen Handel werden durch die sogenannte PIC-Konvention
(Prior Informed Consent kurz PIC) und dem Cartagena-Protokoll über
biologische Sicherheit gewährleistet. Mit diesen Beschlüssen gehört
Österreich zu den wenigen EU-Staaten die zeitgerecht vor dem
Weltnachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg die zentralen globalen
Umweltübereinkommen national übernommen haben werden.

Weitere Eckpunkte des heutigen Tages sind die Novelle zum
österreichischen Strahlenschutzgesetz sowie das Luftreinhaltegesetz.
Mit der Novelle zum österreichischen Strahlenschutzgesetz werden
radioaktive Abfälle etwa aus Krankenanstalten oder der Forschung
einem strengen Kontrollregime unterworfen. Die Zusammenführung
zersplitterter Kompetenzen im Bereich der Luftreinhaltung durch das
Bundesluftreinhaltegesetz stellt einen weiteren Schritt zur
Verwaltungsvereinfachung im Umweltrecht dar.

(Schluss)

Rückfragehinweis: BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt u. Wasserwirtschaft
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MLA/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel