• 10.07.2002, 13:55:42
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  • OTS0172 OTW0172

KUKACKA: GESTRIGE PARLAMENTSSITZUNG ERFOLGSTAG FÜR ÖSTERREICHISCHE VERKEHRSSICHERHEIT

Verpflichtende Drogentests, Mehrphasenführerscheinausbildung und
Erweiterung der Anwendung von Anonymverfügungen

Wien, 10. Juli 2002 (ÖVP-PK) Als Erfolgstag für die
österreichische Verkehrssicherheit bezeichnete ÖVP-Verkehrssprecher
Abg. Mag. Helmut Kukacka den gestrigen Parlamentstag. "Mit den
Beschlüssen zu den verpflichtenden Drogentests im Straßenverkehr, der
Mehrphasenführerscheinausbildung und der Erweiterung der Anwendung
von Anonymverfügungen sind zukunftsweisende Bestimmungen beschlossen
worden, die sich positiv auf das Unfallgeschehen auswirken." ****

Besonders zufrieden zeigte sich Kukacka über das Einlenken der SPÖ
in der Frage der verpflichtenden Drogentests im Straßenverkehr. Die
SPÖ habe hier Lernfähigkeit und verkehrspolitische Vernunft bewiesen
und sei endlich von ideologischen Vorurteilen abgerückt. Die
konsequente Linie der ÖVP, keine faulen Kompromisse einzugehen, habe
sich letztendlich bewährt.

In Zukunft werde die Blutabnahme zum Zweck des Drogennachweises
möglich sein. Die Verweigerung der Blutabnahme werde zu den gleichen
Konsequenzen führen wie die Verweigerung des Alkomates bei
Alkoholisierung. "Damit wird mit 1. Jänner 2003 die von uns
geforderte Gleichstellung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
erreicht", erklärte Kukacka.

Auch mit der Einführung der Mehrphasenausbildung beim
B-Führerschein ab 1. Jänner 2003 wurde ein wichtiger Meilenstein in
der Verkehrssicherheitspolitik gesetzt. Denn trotz eines
Bevölkerungsanteils von nur zwölf Prozent gehörten im vergangenen
Jahr über ein Drittel aller im Straßenverkehr Verletzten und ein
Viertel aller Getöteten der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen an.
Deshalb stelle die zweite Ausbildungsphase innerhalb eines Jahres
nach Absolvierung der B-Führerscheinprüfung eine wichtige Maßnahme
zur Senkung der Unfallzahlen in dieser Altersgruppe dar.

Wichtig ist für Kukacka, dass die Mehrphasenausbildung nicht zu
höheren Führerscheinkosten führt. Er erwartet sich deshalb, dass die
Versicherungen, die Fahrschulen, das KfV und die Autofahrerverbände,
die dieses Ausbildungsmodell auch gemeinsam propagiert haben, ein
entsprechendes Konzept realisieren, das zu keiner Verteuerung der
Fahrausbildung und des Führerscheines durch das
Mehrphasenausbildungsmodell führt.

Als weitere verkehrspolitisch wichtige Neuerung bezeichnete
Kukacka die gestern beschlossene Erweiterung der Ausdehnung der
Anonymverfügungen von bislang 72 Euro auf 220 Euro. Der Strafrahmen
für einzelne Verkehrsdelikte wird dabei aber nicht - wie die
Opposition immer wieder fälschlicher Weise unterstellte - erhöht,
sondern es sollen schwerere Delikte, die bisher in aufwendigen
Behördenverfahren abgewickelt wurden und mit höheren Strafrahmen
bedroht waren, nun durch unbürokratische Anonymverfügungen erledigt
werden können, stellte Kukacka klar. "Es werden somit die
Möglichkeiten der Anonymverfügungen ausgeweitet." Anzeigen und
Verwaltungsstrafverfahren durch Bezirkshauptmannschaften und
Bundspolizeidirektionen, die bisher einen hohen Verwaltungsaufwand
mit sich gebracht haben, können nunmehr durch Anonymverfügungen und
Organstrafverfügungen kurzfristig auf anonymen Weg und durch
EDV-Aktenführung erledigt werden.

Er freue sich, dass am gestrigen Tag wichtige Meilensteine der
Verkehrs- und Verkehrssicherheitspolitik gesetzt wurden, deren
positiven Auswirkungen man auch in den Verkehrsunfallstatistiken der
nächsten Jahre nachlesen kann, schloss Kukacka.
(Schluss)

Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub
Pressestelle
Tel. 01/40110-4432
http://www.parlament.gv.at/v-klub/default.htm

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK/ÖVP-PK

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