• 10.07.2002, 13:21:30
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  • OTS0157 OTW0157

Schender: "§ 207 b beendet Diskriminierung und entspricht den Anforderungen des Jugendschutzes"

Vernünftige und der Realität entsprechende Neuregelung des Sexualstrafrechts"

Wien, 2002-07-10 (fpd) - "Ich begrüße die längst notwendige Reform
des Sexualstrafrechts, die heute im Nationalrat beschlossen werden
soll. Es ist eine vernünftige Neuregelung, die den Gegebenheiten in
der Praxis Rechnung trägt", so der Bundesobmann des Ringes
Freiheitlicher Jugend und Jugendsprecher der FPÖ Abg. Mag. Rüdiger
Schender heute im Nationalrat.****

"Es ist uns mit dieser raschen Neuregelung gelungen, eine adäquate
Regelung zu treffen, die die vorherrschende Ungewißheit beseitigt.
Durch das Erkenntnis des VfGH ist eine Ungewißheit vorgelegen, nach
welchen Regeln die Gerichte nun zu entscheiden haben. Durch die
rasche Entscheidung des Gesetzgebers ist diese Unklarheit nun
beseitigt", so Schender weiter.

Der Antrag der Regierungsparteien sieht eine Strafdrohung von bis zu
drei Jahren Haft nicht nur für entgeltlichen Sex mit unter
18-Jährigen vor, sondern auch für das Ausnutzen einer Zwangslage
unter 16-Jähriger. Nach wie vor mit einem Jahr Haftstrafe bedroht ist
die Ausnützung der mangelnden Reife unter 16-Jähriger durch eine
altersbedingte Überlegenheit des Täters. Generell gilt jedoch 14
Jahre als neues Schutzalter.

"Es ist gelungen, in einem sensiblen Bereich eine Neuregelung zu
schaffen, die nicht diskriminierend ist und dennoch den
Jugendschutzanforderungen entspricht. Der Ring Freiheitlicher Jugend
unterstützt diese sachgerechte Neuregelung", so Schender
abschließend. (Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat
Tel.: (01) 40 110 /5814
e-mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFC/fpd

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