• 10.07.2002, 12:25:01
  • /
  • OTS0117 OTW0117

Hauptverband: AK begrüsst Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens durch Verfassungsgerichtshof

Wien (AK) - Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen die
Bestimmungen über den Verwaltungsrat und die
Unvereinbarkeitsbestimmungen einem Gesetzesprüfungsverfahren zu
unterziehen. Damit gibt das Höchstgericht der Rechtsmeinung der AK
recht, dass die sogenannten Unvereinbarkeitsbestimmungen der
Hauptverbands-Reform verfassungsrechtlich bedenklich sind.
Erfreulicherweise befasst sich der Verfassungsgerichtshof auch mit
anderen Teilen der Hauptverbands-Reform. Er legt überzeugend dar,
dass Selbstverwaltung nur dann vorliegen könne, wenn der
Verwaltungsrat von der Hauptversammlung gewählt wird und sich
politisch nach dem Ergebnis der Verhältniswahl in den gesetzlichen
Interessensvertretungen zusammensetzt. Beides ist derzeit nicht der
Fall, so dass den verfassungsrechtlichen Anforderungen der
Selbstverwaltung nicht entsprochen wurde.****

Rückfragehinweis: Thomas Angerer
AK Wien Presse
Tel.: (++43-1) 501 65-2578
mailto:thomas.angerer@akwien.or.at
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel