- 09.07.2002, 10:23:51
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"Der Nationalrat verurteilt mit aller Entschiedenheit die Äußerungen von Volksanwalt Ewald Stadler" Utl: Dringlicher Antrag der Grünen zur Causa Stadler im Wortlaut
DRINGLICHER ANTRAG
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Verurteilung der Äußerungen von Volksanwalt Ewald Stadler
Am 21. Juni 2002 hielt Volksanwalt Ewald Stadler bei einer
Sonnwendfeier in Seebarn eine ‚Feuerrede’, die in folgendem Ausspruch
gipfelte:
"(...) und 1945 - und das ist zur Staatsideologie geworden - sind wir
angeblich vom Faschismus und von der Tyrannei befreit worden, und in
die nächste Tyrannei geraten, insbesondere hier auf diesem Boden, auf
dem wir uns heute befinden"
Im ORF-Report sagte Stadler lt. APA 735 vom 2. Juli 2002:
Für die Menschen damals seien Austrofaschismus und
Nationalsozialismus "hausgemachte Angelegenheiten" gewesen, aber
"dass russische Besatzungsmächte hier gewütet haben, war damals fast
ein Kulturschock. So muss man das sehen." Er, so Stadler auf
Nachfrage, würde von Nationalsozialismus oder der Besatzung durch die
Alliierten "keines vorziehen" - und was schlimmer war, wolle er
"heute nicht bewerten."
Im "profil" Nr. 28/02 vom 08.07.2002, Seite, 30 sagte Stadler:
"Ich halte eine Bewertung, was schlimmer war, für unanständig. Aus
der Sicht der Opfer ist diese Aufrechnerei, der eine Massenmord war
der bessere, der andere der ärgere, widerwärtig."
Diese Aussagen von Volksanwalt Ewald Stadler setzen die Zeit der
Verbrechen des nationalsozialistischen Terrorregimes mit der Zeit
nach der Wiedererrichtung der österreichischen Demokratie gleich.
Volksanwalt Stadler verweigert die Differenzierung zwischen
Holocaust, Tyrannei und millionenfachem Morden einerseits und der
alliierten Besatzung zwischen 1945 und 1955 andererseits. Er erklärt
die moralische Unterscheidung von Nationalsozialismus und der
Befreiung von ihm durch die Alliierten (britische, französische,
amerikanische und sowjetische Truppen) zu einer bloßen
Geschmacksfrage. Stadler setzt damit auch die Zeit, in der Österreich
seine Eigenstaatlichkeit verloren hatte und nur mehr als Teil von
Nazideutschland (‚Ostmark’) existierte, mit der Zeit nach 1945
gleich, wo Österreich seine Eigenstaatlichkeit mit eigener
demokratisch legitimierter Regierung wieder erlangte.
Die Gleichsetzung des Nationalsozialismus, des größten Verbrechens
der Menschheitsgeschichte, mit einem "Kulturschock der russischen
Besatzung" bzw. mit der Befreiung durch alliierte Truppen ist nicht
weniger als der Angriff auf den Grundkonsens der Zweiten Republik. Es
ist eine Verharmlosung und offene Verhöhnung der Opfer des
nationalsozialistischen Terrorregimes, die den Unterschied zwischen
Holocaust und alliierter Besatzung sehr wohl kennen, sofern sie ihn
überhaupt noch erleben konnten. Und es ist ein Schlag ins Gesicht
aller DemokratInnen und all jener, die damals gegen den
Nationalsozialismus eingestellt waren und nichts sehnlicher als
dessen Ende herbeiwünschten.
Volksanwalt Stadler widerspricht damit nicht nur dem Grundkonsens der
2. Republik sondern auch der Präambel zum Regierungsprogramm vom 3.
Februar 2000, wo die "Einmaligkeit und Unvergleichbarkeit des
Verbrechens des Holocaust" festgehalten wurde.
Stadlers untolerierbare Äußerungen lösten zu Recht zahlreiche
Stellungnahmen aus:
Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer bezeichnete Stadlers
Aussagen im "Kurier" vom 4.7.2002 als
"Verharmlosung des Nationalsozialismus".
Selbst Stadlers Parteifreund FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky
hielt fest:
"Wer den Tausenden Österreichern, die in den Gefängnissen und
Konzentrationslagern der Nationalsozialisten stündlich mit ihrem Tod
rechnen mussten oder auf andere Art und Weise dieses Regime als
Unterdrückung erlebten, nicht zugesteht, diesen Tag als ihre
Befreiung zu erleben und die Rote Armee, die auch Auschwitz befreit
hatte, als ihre Befreier zu begrüßen, verhöhnt das Schicksal jener,
die diesen Tag nicht mehr erleben konnten". (APA 174 vom 4.Juli 2002)
Nationalratspräsident Heinz Fischer sagte am 5. Juli 2002 via OTS
116:
"Den Unterschied zwischen der NS-Zeit und den ersten zehn Jahren der
II. Republik nicht zu erkennen, oder auch nur zu relativieren, heißt
den Unterschied zwischen einem totalitären und einem demokratischen
Staat, den Unterschied zwischen den Nürnberger Rassengesetzen und der
Österreichischen Bundesverfassung, den Unterschied zwischen der
Hakenkreuzfahne und der rot-weiß-roten Fahne nicht zu erkennen oder
zu relativieren."
Bundespräsident Klestil erklärte via OTS 48 vom 8. Juli 2002:
"Ein Geschichtsbild wie jenes von Ewald Stadler entspricht in keiner
Weise dem Grundkonsens der Zweiten Republik; alle Demokraten unseres
Landes sind daher aufgefordert, sich gegen solche Verfälschungen der
Geschichte zur Wehr zu setzten."
Wer so die Geschichte verfälscht wie Ewald Stadler und den
Nationalsozialismus verharmlost, hat in keiner öffentlichen Funktion
dieser Republik einen Platz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat verurteilt mit aller Entschiedenheit die Äußerungen
von Volksanwalt Ewald Stadler, wonach Österreich 1945 nur "angeblich"
vom Faschismus und von der Tyrannei befreit worden sei, und fordert
diesen auf, umgehend seine Funktion als Volksanwalt zurückzulegen.
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, einen
Ministerratsbeschluss zu fassen, in dem die Äußerungen des
Volksanwaltes Stadler ebenso mit Entschiedenheit zurückgewiesen
werden.
Der Nationalrat fordert den Bundeskanzler sowie die Frau
Außenministerin auf, in dieser Angelegenheit klar Stellung zu
beziehen und sich offiziell von den Aussagen Stadlers zu
distanzieren, um weiteren Schaden für die internationalen Beziehungen
Österreichs abzuwenden.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten,
diesen Antrag gem. §74a Abs1 iVm §93 Abs 2 GOG dringlich zu
behandeln.
Rückfragehinweis: Pressebüro der Grünen im Parlament
Tel.: 0664-4151548
http://www.gruene.at
mailto:presse@gruene.at
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