• 07.07.2002, 08:00:04
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"profil": Auseinandersetzung um Praxis später Schwangerschaftsabbrüche

Arbeitskreis von Sozialminister Haupt will Strafrecht nicht antasten - sondern neue Regelungen im Ärztegesetz

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, diskutiert die Elite der heimischen
Geburtsmedizin heftig um die Praxis später Schwangerschaftsabbrüche
und eine neue ethisch umstrittene Methode. Gerhard Bernaschek, der
Leiter der Pränataldiagnostik am Wiener AKH, hatte in Schreiben an
den Bundeskanzler und den Wiener Erzbischof den Vorstand der
Universitätsklinik für Frauenheilkunde am AKH, Peter Husslein
angegriffen, Husslein habe in seiner Ordination erstmals in
Österreich einen Fetozid vornehmen lassen: dabei wird der Fötus im
Mutterleib durch eine Herzinjektion getötet.

Der Eingriff war in der 26. Schwangerschaftswoche an einem mit
Spina bifida (offene Rückenmarksspalte) diagnostizierten Embryo
vorgenommen worden. Husslein sagte dazu im "profil"-Interview: "Ich
stehe dazu, dass dieses Kind eine entsetzliche Prognose gehabt hätte
und daher die Diagnose zum Abbruch und daher zur Tötung richtig war -
weil jeder Schwangerschaftsabbruch einer Tötung gleichkommt."

Ethisch verwerflich, so Husslein, finde er die derzeitige Praxis
bei Spätabbrüchen, wo "mit hohen Prostaglandin-Dosen Wehen ausgelöst
werden in der Hoffnung, dass der Fötus in Folge dieser Wehen stirbt,
was manchmal erst nach der Geburt geschieht". Den in England und
Deutschland angewandten Fetozid sehe er dagegen "bei aller Vorsicht
und entsprechender Indikation ethisch geboten".

Wie "profil" weiter berichtet, nimmt auch der noch
unveröffentlichte Endbericht des von Sozialminister Herbert Haupt
eingerichteten Arbeitskreises zu Schwangerschaftsabbrüchen Stellung.
Spätabbrüche, heißt es darin, sollten eingeschränkt werden, "da in
diesem Stadium der Abbruch zumeist nur durch die gezielte Tötung im
Mutterleib (Fetozid) erfolgen kann, die einer besonderen
Rechtfertigung bedarf".

Einschränkungen schlägt der Arbeitskreis nicht im Strafrecht,
sondern durch neue Bestimmungen im Ärztegesetz vor. Nach der 22.
Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche nur noch durchgeführt werden,
"wenn nicht mit der Geburt eines lebensfähigen Kindes gerechnet
werden kann".

Rückfragehinweis:
"profil"-Redaktion
Tel.: (01) 534 70 DW 2501 und 2502

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