• 03.07.2002, 09:43:50
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  • OTS0041 OTW0041

Organisationenkritik an "Fremdenpaket": Offener Brief an Abgeordnete

Einbeziehung von ExpertInnen, WissenschafterInnen analog zu BRD gefordert

Wien (OTS) - Ingesamt 16 Ausländerberatungseinrichtungen und
MigrantInnenorganisationen, darunter der Wiener Integrationsfonds,
SOS Mitmensch, das Beratungszentrum für MigrantInnen und das
Integrationshaus, - übten anlässlich des heute Mittwoch
stattfindenden Innenausschusses in einem Offenen Brief an die
Klubobleute der vier im Parlament vertretenen Parteien sowie an die
Mitglieder des Innenausschusses neuerlich heftige Kritik am
Fremdenrechtspaket der Bundesregierung. Damit verbunden ist der
Appell, das Vorhaben der Regierung in dieser Form nicht zu
beschließen. Auszüge aus diesem Offenen Brief hier im Wortlaut:

" ... Die unterzeichneten Organisationen möchten mit diesem
offenen Brief nochmals auf die diskriminierenden Bestimmungen des
Fremdenrechtspaketes aufmerksam machen, da die kritischen
Stellungnahmen der Organisationen wie auch vieler anderer ExpertInnen
und Institutionen seitens der Regierung bis heute kaum Beachtung
gefunden haben. Damit verbunden ist der Appell an Sie als
Abgeordnete/n, das Paket in dieser Form nicht zu beschließen, da es
nach Ansicht der Organisationen Integration im Sinne Gleicher Rechte
und Chancen nicht fördert, sondern behindert.

Österreich besonderer "Bremser" in der EU

Generell ist festzustellen, dass Österreich im Rahmen der
Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, seine Asyl-, Immigrations-
und Integrationspolitik zu vereinheitlichen, aufgrund seiner bereits
geltenden restriktiven Rechtslage eine besondere Bremserrolle
einnimmt. So unlängst geschehen beim Vorschlag der Kommission für
eine Richtlinie zur Familienzusammenführung, wo Österreich bei der
Wartefrist für den Nachzug ausnahmsweise 3 statt 1 1/2 Jahre
eingeräumt wurde; das gilt ebenso in Bezug auf die Erweiterung der
EG - Verordnung 1408/71 auf Drittstaatsangehörige ( Anwendung der
Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige ..
die innerhalb der EG zu- und abwandern). Auch hier wird Österreich im
Rahmen der geänderten Verordnung seine rechtlichen Benachteiligungen
von Drittstaatsangehörigen im Bereich der familienrechtlichen
Leistungen, z.B. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld u.a.
beibehalten dürfen.

Legale Einwanderung für einfacher qualifizierte Tätigkeiten
abgeschafft

Im Bereich der Bestimmungen für die Neuzuwanderung sehen die
unterzeichneten Organisationen vor allem der weiteren Begrenzung der
Neuzuwanderung durch die Abschaffung der Quote für einfach
qualifizierte Berufe und berufliche Tätigkeiten unter der
Einkommensgrenze von Euro 1.962,-- (knapp ÖS 27.000,--) mit großer
Sorge entgegen; damit werden einerseits vor allem Frauen
diskriminiert, deren Einkommen im Schnitt auch bei hoher fachlicher
Qualifizierung und vergleichbarer Tätigkeit weit häufiger unter
dieser Grenze liegt, als das bei Männern der Fall ist. Andererseits
werden mit diesem Plan die Einwanderungsrealität der vergangenen
Jahrzehnte und die in dieser Zeit etablierten Einwanderungswege und
-ketten (vor allem aus der Türkei und Jugoslawien) völlig ignoriert.
Eine Politik, die einseitig auf Abschottung ausgerichtet ist, ohne
legale Einwanderungswege zu eröffnen, ist auch laut Ansicht der
Europäischen Kommission nicht zukunftsweisend (Mitteilung zur
Vergemeinschaftung der Migrationspolitik vom November 2000).

Neuzuwanderung ohne Integration gefährdet sozialen Zusammenhalt
Für andere zuwanderungswillige Menschen, nach deren Arbeitskraft
ebenfalls Nachfrage besteht, bleibt nur der Weg in die Saison- oder
Pendlerbeschäftigung. Die geplante Erweiterung bzw. Umgestaltung des
"Saisoniermodells" wird eine neue Arbeitskräftezuwanderung in
bestimmten Bereichen zur Folge haben. Dies bestätigen auch
Erfahrungen mit Saisonmodellen in anderen Ländern, z.B. der Schweiz,
die dieses kürzlich abgeschafft hat; die Neuzuwanderung sog.
"kurzfristig beschäftigter" AusländerInnen unterscheidet sich
grundlegend von der bisherigen Arbeitskräftezuwanderung. Diese
Menschen werden kein Recht auf Niederlassung, Familiennachzug sowie
arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung nach einer gewissen
Zeit haben.

Damit wird auch nicht angemeldeter Arbeit ohne sozial- und
arbeitsrechtlichen Schutz während der erzwungenen Pausen Vorschub
geleistet.

Aufgrund der Ausweitung dieser schlechter gestellten
Beschäftigungsverhältnisse besteht die Gefahr des Lohndrucks nach
unten und ... neuer Verdrängungsprozesse am gesamten Arbeitsmarkt.

Integration als wechselseitiger Prozess erfordert Gleichstellung
und Förderung

Nach dem Verständnis der unterzeichneten Organisationen ist
Integration ein vielschichtiger Prozess, in dem die aufnehmende
Gesellschaft und ihre Institutionen die Verantwortung für die
Schaffung von Rahmenbedingungen tragen, die EinwandererInnen gleiche
Rechte, Chancen und volle gesellschaftliche Teilhabe einräumen sowie
ihren sozialen Aufstieg ermöglichen und fördern. Zu diesen
Rahmenbedingungen gehören:

- ein abgesichertes Aufenthaltsrecht möglichst bald nach der
Einreise,
- der freie Zugang zum Arbeitsmarkt für legal niedergelassene
Personen,
- ihre sozialrechtliche Gleichstellung,
- inner- und überbetriebliche sowie politische Mitsprache,
- individuelle und strukturelle Schutzmaßnahmen gegen
Diskriminierung
- sowie vielfältige Maßnahmen zur beruflichen Förderung,
Anerkennung von Ausbildungen und Förderung des sozialen Aufstiegs.

Solche Rahmenbedingungen, die ein positives Signal an
EinwandererInnen senden, wären Basis und bestmöglicher Anreiz für das
Erlernen der deutschen Sprache.

Einseitige Pflichten und Sanktionen: Signal der Ablehnung an
EinwandererInnen

Die vorliegende Regierungsvorlage geht überwiegend einen völlig
anderen Weg: Sie spricht zwar vom Ziel, EinwandererInnen zur
Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen
Leben zu befähigen. Dazu sieht sie jedoch lediglich deren einseitige
Verpflichtung vor, im Rahmen eines Deutsch- und Integrationskurses
("Integrationsvereinbarung") Grundkenntnisse der deutschen Sprache
sowie "landes- und staatsbürgerliche Kenntnisse und Kenntnisse über
europäische, demokratische Grundwerte" zu erwerben. Als einziger
Beitrag der Aufnahmegesellschaft ist ein 50%er Zuschuss zu den
Kurskosten vorgesehen. Das Lernen soll überdies unter großem
Zeitdruck und Androhung von Sanktionen ... bis hin zur Ausweisung ...
erfolgen.

Dieser Verpflichtung stehen unmittelbar keine erweiterten Rechte
für Neu- oder noch nicht 5 Jahre niedergelassene ZuwandererInnen
gegenüber.

Die unterzeichneten Organisationen möchten abschließend nochmals
an Sie appellieren, die mit weitreichenden Konsequenzen für
neuzuwandernde wie niedergelassene EinwandererInnen verbundene
Gesetzesmaterie grundlegend zu überdenken und von einer übereilten
Beschlussfassung vor dem Sommer abzusehen. Um ein zukunftsweisendes
Immigrations- und Integrationskonzept zu erarbeiten und umzusetzen,
müsste zuvor einer breiten öffentlichen Diskussion unter Einbeziehung
von WissenschafterInnen u.a. ExpertInnen, inklusive der Betroffenen,
in ähnlicher Form wie in der BRD, Raum gegeben werden. ...

Mit besten Grüßen

AGEZ - Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit, ARGE
MigrantInnenberatung Österreich, Asylkoordination Österreich,
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen,
Dachverband für Interkulturelle Initiativen in Wien, Deserteurs- und
Flüchtlingsberatung, Helping Hands, Initiativgruppe TschuschenPOWER,
Jugendmagazin TOP ONE, Romano Centro, SOS Mitmensch, Verein Culture
Meeting Point, Verein Projekt Integrationshaus, Verein zur Betreuung
der Ausländer /innen in Oberösterreich, Wiener Integrationsfonds,
ZEBRA - Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen
Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich.

Die gesamte Fassung des Offenen Briefes der genannten
Organisationen ist unter http://www.wif.wien.at abrufbar. Gph/schluss

Rückfragehinweis:
Gabriele Philipp,
Pressereferentin des Wiener Integrationsfonds:
Tel.: 01/4000/81547;
mailto:[email protected]

Norbert Bichl,
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Am Modenapark 6/8, 1030 Wien,
Tel.: 01/712 56 04 - 13,
mailto:[email protected]

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