• 02.07.2002, 09:40:19
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  • OTS0035 OTW0035

HOSI Wien wendet sich an Bundespräsident Klestil um Hilfe

§ 209: Angeblich neues Bedenken war gar nicht neu!

Wien (OTS) - "Der VfGH hat sich geirrt - ob absichtlich oder
nicht, sei dahingestellt -, wenn er behauptet, er habe § 209 StGB
unter einem neuen Bedenken geprüft", erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga
Pankratz. "Wir haben das nachgeprüft: Dieses angeblich neue Bedenken
- Wechsel ein und derselben Beziehung von Straffreiheit zu
Strafbarkeit und zurück zu Straffreiheit bei entsprechendem
Altersunterschied zweier Jugendlicher -, mit dem der VfGH sein
Erkenntnis begründet, ist gar nicht neu! In der von der HOSI Wien
unterstützten und 1989 vom VfGH entschiedenen Beschwerde wurde dieser
Aspekt bereits auf knapp einer Seite ausführlich vorgetragen. Das
bedeutet jedoch, daß der VfGH jetzt selbst bestätigt hat, daß sein
Spruch aus 1989 ein Fehlurteil war."

In der 2. Republik wohl einmalig

"Das heißt aber logischerweise auch", erläutert Obmann Christian
Högl weiter, "daß alle seit 1989 nach § 209 verurteilten Personen
nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch wegen einer - erst heute
offenkundig gewordenen - Fehlentscheidung des VfGH im Gefängnis
gesessen sind. Denn der VfGH hätte natürlich bereits 1989 aufgrund
dieses Bedenkens den 209er als verfassungswidrig aufheben müssen! Für
uns stellt dies eine schwerwiegende Krise des Rechtsstaates dar, die
unser Vertrauen in den VfGH massiv erschüttert: Man muß sich das
einmal vorstellen: Der VfGH ignoriert ein Bedenken, das später die
Grundlage für die Aufhebung eines Gesetzes ist, und daraufhin werden
250 Personen rechtswidrig verurteilt und ins Gefängnis gesperrt! Es
gibt wohl keinen annähernd ähnlich gravierenden Fall in der 2.
Republik."

Dramatischer Appell an Bundespräsident Klestil

"Die HOSI Wien hat daher in ihrer gestrigen Vorstandssitzung
beschlossen", ergänzt Pankratz, "sich an Bundespräsident Thomas
Klestil zu wenden. Wir haben ihn heute früh um einen dringenden
Gesprächstermin ersucht, um ihm unsere Vorstellungen über
Sofortmaßnahmen zum Schutz der noch akut von § 209 Betroffenen und
über eine umfassende Rehabilitierung der rund 250 seit dem Fehlurteil
aus 1989 rechtswidrig verurteilten Personen zu präsentieren. Wir
hoffen, daß dieses Gespräch noch diese Woche oder spätestens nächste
Woche zustande kommen wird, denn hier handelt es sich in der Tat um
einen rechtsstaatlichen Not- und Ausnahmefall. Wir erwarten von
Bundespräsident Klestil entsprechende Maßnahmen, um das Vertrauen in
den Rechtsstaat wiederherzustellen."

Mißglückte Exit-Strategie? Verfassungsrichter rücktrittsreif

"Dieser in der 2. Republik einmalige Justiz-Skandal muß auch
Konsequenzen im VfGH haben", meint HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt
Krickler, "zumindest jene fünf Richter, die an beiden Entscheidungen
mitgewirkt haben, müßten eigentlich zurücktreten egal, ob es sich um
einen Irrtum, Schlamperei oder um eine mißglückte Exit-Strategie
handelt, bei der nach einer Möglichkeit gesucht wurde, § 209 trotz
der 1989 vom VfGH festgestellten Verfassungskonformität ohne größeren
Gesichtsverlust für die HöchstrichterInnen jetzt doch aufzuheben.
Aufgrund des massiven Drucks internationaler Menschenrechtsorgane war
ja § 209 einfach nicht mehr länger zu rechtfertigen und zu halten."

Volle Rehabilitierung aller Opfer

"Insbesondere die seit 1989 verurteilten Personen müssen voll
rehabilitiert werden", fordert Högl. "Es kann nicht angehen, daß sie
wegen der schlechten Arbeit des VfGH unentschädigt Nachteile in Kauf
nehmen mußten und eventuell auch heute noch müssen. Auch für die akut
Betroffenen, die noch im Gefängnis sitzen bzw. denen noch
Gerichtsverfahren oder der Antritt von Haftstrafen bevorsteht, muß
dieses Unrecht sofort beseitigt werden."

HOSI Wien will Geld zurück

"Die HOSI Wien fordert außerdem die Rückerstattung ihrer Kosten in
der Höhe von 25.000 Euro", so Krickler weiter. "Wir hatten das
damalige Verfahren für den inzwischen verstorbenen Beschwerdeführer
Walter Z. finanziert eine Individualbeschwerde kann nämlich nur von
einer Einzelperson, nicht aber von einem Verein eingebracht werden.
Da sich nun herausgestellt hat, daß unsere damaligen Argumente zu
einem Erfolg unserer Beschwerde führen hätten müssen und dieser
Erfolg uns nur durch die willkürliche und mittlerweile geänderte
Begründung des VfGH versagt blieb, haben wir wohl ein Anrecht auf
Ersatz unserer Kosten. Vielleicht könnte man ja den Betrag den
VerfassungsrichterInnen von ihrem nächsten Gehalt abziehen!"

WEB-HINWEIS: Der Brief an Bundespräsident Klestil (mit den genauen
Zitaten zum Nachweis des Fehlurteils) ist auf unserem Website
abrufbar, ebenso die Zusammenstellung der Blauen Briefe
internationaler Gremien an Österreich, § 209 abzuschaffen, und die
"Chronik der Schande", eine ausführliche Übersicht darüber, wie durch
das massive Lobbying der HOSI Wien in den letzten Jahren und
Jahrzehnten der Druck aufgebaut und der Boden dafür aufbereitet
worden ist, daß dem VfGH letztlich nichts anderes übrigblieb, als §
209 aufzuheben, offenbar sogar um den Preis der Selbstbeschädigung.

Gezeichnet: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und
Schwulenverband Österreichs.

Rückfragehinweis:

Helga Pankratz
Tel.: 893 75 70

Christian Högl
Tel.: 06691-18 11 038

Kurt Krickler
Tel.: 545 13 10 oder 0664-57 67 466

mailto:[email protected]
http://www.hosiwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HOI/HOI/OTS

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