• 28.06.2002, 10:49:00
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Leistungen der Daseinsvorsorge. Ein Eckpfeiler eines Europäischen Gesellschaftsmodells.

Wien (OTS) - Die 300 Teilnehmer des internationalen Kongresses
über "Zukunftsgestaltende Strategien für wirtschaftliche
Dienstleistungen im Allgemeininteresse", der vom 16. bis 19. Juni in
Wien und Budapest vom Verband der Öffentlichen Wirtschaft und
Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) und vom Verband der Kommunalen
Unternehmen Österreichs (VKÖ) veranstaltet wurde, wenden sich mit
folgenden Ergebnissen ihrer intensiven Beratungen an den Konvent der
Europäischen Union sowie an die Entscheidungsträger auf europäischer
und nationalstaatlicher Ebene.

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist ein
Hauptanliegen der Europäischen Union. Leistungen der Daseinsvorsorge
und der sozialen Sicherheit sind eine zentrale Voraussetzung für die
Lebensqualität der Bevölkerung und müssen daher als zentrale
öffentliche und damit politische Aufgaben außer Streit gestellt
werden.

Auch im Zuge der Erweiterung der Union ist darauf zu achten, dass
die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Daseinsvorsorge
aufrechterhalten bleibt und so das europäische Gesellschaftsmodell
mit seinen grundlegenden Prinzipien des sozialen und territorialen
Zusammenhalts weiterentwickelt wird.

Unbestritten muss bleiben, dass der Mensch im Mittelpunkt des
Wirtschaftens steht und strategische Bereiche der Wirtschaft nicht
ausschließlich den Kräften des Wettbewerbs überlassen werden dürfen.
Dies gilt vor allem in jenen Bereichen, wo der Markt die
Grundbedürfnisse der Menschen nicht befriedigen kann oder will.

Der Staat bzw. die Gebietskörperschaften sowie öffentliche und
kommunale Unternehmungen haben eine wichtige Funktion in der
Versorgung der Bevölkerung mit diesen Leistungen. In einem Europa,
das näher an den einzelnen Bürger heranrückt, kommt den kommunalen
Ver- und Entsorgungsunternehmen eine besonders wichtige Rolle zu.

Die bisherigen Erfahrungen in einer Reihe von Ländern zeigen,
welche nachteiligen Folgen die Vernachlässigung öffentlicher
Dienstleistungen haben kann. Eine Deregulierung, die nicht in der
Lage ist, bessere Ergebnisse gleichermaßen für die Konsumenten und
die Wirtschaft zu erzielen, stellt keinen Beitrag für eine
leistungsfähige Wirtschaft und zur Verwirklichung eines Europas der
Bürger dar.

Bei vielen Organisationsformen wie z.B. Public-Privat-Partnerships
(PPPs) wird sich der wahre Effekt frühestens erst nach einem
Jahrzehnt zeigen, wenn die ersten Modernisierungsmaßnahmen und
Reinvestitionen fällig werden. Eine Unterlassung oder Rücknahme von
Investitionen aus kurzfristigen Gewinnmaximierungen in die technische
Infrastruktur, die eine unabdingbare Voraussetzung im heutigen
Wirtschaftsleben darstellt, führt bereits mittelfristig zu
volkswirtschaftlichen Schäden, deren Beseitigung nahezu
unfinanzierbar ist.

Die Auswirkungen der verschiedenen Liberalisierungsmaßnahmen in
Europa müssten durch eine vergleichende Studie über
Regulierung/Deregulierung und deren Konsequenzen untersucht werden.

Wie auch der Bundespräsident der Republik Österreich, Dr. Thomas
Klestil, in seiner Eröffnungsrede zum Kongress feststellte, "darf der
Staat sich im Bereich der Grundversorgung für die Menschen nicht
zurückziehen und strategische Bereiche der Wirtschaft ausschließlich
den Kräften des Wettbewerbs überlassen. Das Ziel muss bleiben, die
Dienstleistung im Allgemeininteresse als zentrale öffentliche Aufgabe
außer Streit zu stellen. Die Gemeinwirtschaft muss daher weiterhin
ihren Platz behalten."

Erwartungen der Kongressteilnehmer

Um das europäische Gesellschaftsmodell zu sichern und auszubauen,
darf die Messlatte im Bereich der Daseinsvorsorge nicht der Gewinn
oder der Shareholder Value sein, sondern die Bedürfnisse der
Menschen. Europa braucht Bürger Value statt Shareholder Value.

Im Vertrag der Europäischen Gemeinschaften wurde in Artikel 16 auf
die Leistungen der Daseinsvorsorge Bezug genommen. Art. 16 EGV
bezieht sich allerdings nur auf die Dienste selbst, nicht auf die
Erbringer solcher Dienstleistungen. Daher sind ergänzende Maßnahmen
zur Konkretisierung in mehrfacher Hinsicht notwendig, unter anderem
zur Abgrenzung dieser Leistungen zu sonstigem wirtschaftlichem
Handeln.

Auf europäischer Ebene werden die Liberalisierungen und
Deregulierungen nicht nur in den traditionellen
Infrastrukturbereichen wie Verkehr, Energie, Telekommunikation,
Wasser, Entsorgung und Umwelt, sondern auch im Bereich der sozialen
Dienstleistungen sowie im Gesundheits- und Bildungswesen oder auch
bei Finanzdienstleistungen vor allem mit der Verwirklichung des
Binnenmarktes gerechtfertigt und betrieben.

Übersehen wird dabei, dass diese Leistungen Charakteristika
aufweisen, die sie für die Erbringung ausschließlich nach
Marktkriterien ungeeignet machen. Es muss daher festgelegt werden, in
welchen Sektoren und in welchem Ausmaß die Wettbewerbs- und
Binnenmarkt-bestimmungen in den Bereichen der Daseinsvorsorge
tatsächlich Anwendung finden sollen. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass es sich um Leistungen handelt, die ganz maßgeblich die
Lebensqualität und soziale Sicherheit der Menschen betreffen. Es ist
daher nicht unerheblich, ob, in welchem Ausmaß und in welcher
Qualität die Menschen Zugang zu diesen Leistungen haben. Das Motiv
wirtschaftlichen Handelns bei öffentlichen Unternehmen liegt in der
Sicherstellung der Versorgung, bei privaten Unternehmen jedoch in der
Erzielung eines möglichst hohen Gewinns. Letzteres verträgt sich
nicht immer mit den Grundbedürfnissen der Menschen und den Interessen
der Allgemeinheit.

Darüber hinaus gilt es, die Entstehung neuer Monopole/Oligopole
sowie einen reinen Dumpingwettbewerb zu verhindern. Stattdessen
braucht Europa faire Spielregeln und eine diskriminierungsfreie
Behandlung der öffentlichen, gemeinwirtschaftlichen und kommunalen
Unternehmen.

In den Verhandlungen zum General Agreement on Trade in Services
(GATS) hat die EU u.a. eine Liberalisierung der Wasserversorgung
vorgeschlagen. Es besteht somit die Gefahr, dass über den Umweg der
GATS-Verhandlungen der Widerstand gegen die Liberalisierung
essentieller Bereiche der Daseinsvorsorge gebrochen werden soll.

Damit droht über die multilaterale Ebene eine Erosion der
öffentlichen Daseinsvorsorge mit negativen Folgen für die Qualität
und die Kosten der erbrachten Leistungen sowie den sozialen
Zusammenhalt der Gesellschaft. Europa hat einen Anspruch darauf, dass
die öffentlichen Dienstleistungen im Allgemeininteresse explizit aus
dem Anwendungsbereich des GATS herausgenommen und auch weiterhin als
am Gemeinwohl orientierte, öffentliche Aufgaben definiert werden.

In diesem Sinne sind die Teilnehmer des Kongresses bereit, auf
allen Ebenen in konstruktive Gespräche über die zukünftige Gestaltung
der öffentlichen Dienstleistungen im Sinne der Daseinsvorsorge
einzutreten, um das eingangs angeführte Ziel eines Europäischen
Gesellschaftsmodells zu erhalten und zu stärken.

Rückfragehinweis:

ÖWP - Österreichischer Wirtschaftspressedienst
Tel.: 01-408 22 04; Fax: 01-408 26 02

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