- 28.06.2002, 09:52:57
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ÖAMTC: Ab Montag könnte auf der Nordbrücke bei fehlender Vignette gestraft werden=
Lösung wäre die Verlängerung der Schonfrist bis Jahresende und dann eine Ausnahmebestimmung
Wien (ÖAMTC-Presse) - Immer noch rufen empörte Kraftfahrer beim
ÖAMTC an und beklagen die nunmehrige Vignettenpflicht auf der Wiener
Nordbrücke. Ab 1. Juli wird es ernst: Die von Wiens Verkehrsstadtrat
Schicker mit der Wiener Polizei vereinbarte verlängerte Schonfrist
für die Übergangszeit, in der nicht gestraft worden ist, endet am
Sonntag, den 30. Juni, um 24 Uhr. Die oft gestellte Frage der
Betroffenen, wie es weitergehen wird, steht nach wie vor im Raum.
ÖAMTC-Verkehrsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau: "Die Bürger sehen
die Nordbrücke einfach als Donauübergang und als Teil des Wiener
Straßennetzes. Es sollte daher als dauerhafte Lösung bis zum
Jahresende 2002 die Schonfrist bei Vignettenkontrollen auf der
Nordbrücke verlängert werden. Ab Jänner 2003 könnte auf der Basis des
Mautgesetzes eine Ausnahmebestimmung erlassen werden. Dadurch wäre
eine nachhaltige autofahrerfreundliche Lösung auf der Nordbrücke
erreicht."
Die Wiener Nordbrücke ist mit 1. April dieses Jahres zwischen dem
Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünner Straße zu einem
Teil der Donauufer Autobahn (A 22) erklärt worden und damit
vignettenpflichtig. Grund für die Vignettenpflicht ist eine Reform
des Bundesstraßen-Finanzierungsgesetzes 1996, die am 1. April in
Kraft getreten ist. Dadurch wurde die Vignette für die Stockerauer
Schnellstraße (S 5) und für die Nordbrücke notwendig.
Brugger-Brandau: "Für viele Wiener und Wienerinnen, aber auch
Einpendler aus Niederösterreich bedeutet die Vignettenpflicht auf der
Nordbrücke eine zusätzliche finanzielle Belastung oder aber
alternativ einen großen täglichen Umweg."
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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