- 21.06.2002, 12:57:20
- /
- OTS0165 OTW0165
KUKACKA: WENN OPPOSITION BLUTTEST BEI DROGENLENKERN VERHINDERN WILL, MUSS LÖSUNG MIT EINFACHER MEHRHEIT GESUCHT WERDEN
"Im Sinne der Verkehrssicherheit"
Wien, 21. Juni 2002 (ÖVP-PK) Wenn die Opposition nicht bereit ist,
dem verpflichtenden Bluttest zur Feststellung der Fahruntauglichkeit
durch die Einnahme illegaler Drogen zuzustimmen und dadurch
Drogenlenker auf Österreichs Straßen weiterhin relativ unbehelligt
"freie Fahrt" haben, müsse man sich überlegen, ob im Sinne der
Verkehrssicherheit nicht eine Regelung ergriffen werden könnte, für
die keine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig ist, erklärte
ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka heute, Freitag. ****
Die Opposition trage jedenfalls die volle politische
Verantwortung, wenn durch ihre "Verweigerungstaktik", die jeglicher
sachlichen Grundlage entbehrt, den Drogenfahrten kein Riegel
vorgeschoben werden könne, weil sie ihre "Zweidrittel-Blockade"
einsetzt. Wenn SPÖ und Grüne auch im kommenden Verkehrsausschuss den
verpflichtenden Bluttest als "Beweissicherung" nach einer
entsprechenden klinischen Untersuchung und der Feststellung der
Fahruntauglichkeit wegen illegalen Drogenkonsums durch den Arzt
verweigern, dann müssen die Regierungsparteien eine Lösung anstreben,
die auch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden könne, sagte der
ÖVP-Verkehrssprecher.
Kukacka kann sich vorstellen, dass nach einer klinischen
Untersuchung durch den Arzt, die eine Drogenbeeinträchtigung ergibt,
eine entsprechende Harnprobe zu erfolgen hat, die nicht verweigert
werden dürfe. Eine Harnprobe abzugeben, bedeute genauso wenig einen
Eingriff in die "persönliche Integrität" des betroffenen Lenkers, wie
die Abgabe einer Atemprobe in einen Alkomaten. Diese Regelung könne
auch mit der einfachen Mehrheit der Koalitionsparteien beschlossen
werden.
Möglich wäre auch die Einführung sogenannter Drogenvortests, bei
der Speichel- oder Schweißtests durchgeführt werden können. Ein
entsprechender positiver Drogenschnelltest sollte danach automatisch
zu einer klinischen Untersuchung durch den Arzt führen. Falls der
Arzt ebenfalls Drogenbeeinträchtigung feststellt, würde dies zu den
entsprechenden Konsequenzen für den Autofahrer (Geldstrafe,
Führerscheinentzug, Nachschulung) führen. Auch dieser Nachweis einer
Fahrbeeinträchtigung mittels Drogenvortest und nachfolgender
klinischer Untersuchung durch den Arzt könnte ohne
Zweidrittelmehrheit umgesetzt werden.
Jedenfalls sei die Zeit nun vorbei, dass sich die
Regierungsparteien von der Opposition in dieser verkehrspolitisch
wichtigen Frage "an der Nase herumführen lassen", erklärte Kukacka.
Die beste, sicherste und fairste Lösung wäre aber die Umsetzung des
Koalitionsvorschlages.
(Schluss)
Rückfragehinweis: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.parlament.gv.at/v-klub/default.htm
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK/VPK






