- 18.06.2002, 14:03:39
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- OTS0195 OTW0195
Korrektur zur OTS 0181 mit dem Titel: Langjährige RFW-Forderung im Bereich der gewerblichen Sozialversicherung nun endlich in der Umsetzung!
WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn: "Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage ist schon lange ein Anliegen des RFW!"
Wien, 18.06.02 (NICHT 18.05.02)! (OTS) Aufatmen in den blauen Reihen
- endlich hat auch der Wirtschaftsbund eingesehen, dass man den
Überschuss in der gewerblichen Sozialversicherung denen zurückgeben
muss, die ihn ermöglicht haben.
"Die Halbierung der Zahlungen für die österreichischen Unternehmer
war immer schon eine Forderung des Ringes Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender (RFW). Typisch ist, dass sich der
Wirtschaftsbund jetzt mit fremden Federn schmücken will, obwohl sie
sich erst jetzt durchringen konnten mit uns gemeinsam auf diesen
Dampfer aufzuspringen", ärgert sich Krenn. ****
Die gewerbliche Sozialversicherungsansalt (SVA gew. Wirtschaft)
plant ab dem 1.1.2003 die Halbierung der Mindestbeitragsgrundlage.
"Durch die blau-schwarze Regierung und der langjährigen Forderung
des RFW konnte dieser, vor allem für Österreichs Klein- und
Mittelbetriebe, positiver Schritt gesetzt werden", betont der
Vizepräsident.
Die Mindestbeitragsgrundlage lag bisher drei Mal so hoch wie im
ASVG-Bereich und doppelt so hoch wie bei den Bauern und war daher
ein unhaltbarer Zustand. "Es wurde Zeit, dass diese Ungerechtigkeit
beseitigt wurde", so Krenn.
Diese unternehmerfreundliche Regelung ist eine der vielen
produktiven Forderungen die der RFW bereits umgesetzt hat, wie
beispielsweise die Abschaffung der Eintragungsgebühr, die Einführung
eines demokratischen Wahlrechts im Wirtschaftskammergesetz (WKG)
sowie die Beitragssenkungen bei der Kammerumlage 1 und 2. Ohne die
"Eisbrechertätigkeit" des RFW wären diese Anliegen niemals
verwirklicht worden.
" Der Wirtschaftsbund hat Zeit genug gehabt in der Vergangenheit
Reformen für die heimische Wirtschaft umzusetzen, dies jedoch
Jahrzehnte lang verabsäumt", kritisiert der WKÖ-Vizepräsident.
Nicht weniger als 57 Prozent der gewerblichen Versicherten (etwa
160.000 Kleinunternehmer) werden durch die Halbierung der
Mindestbeitragsgrundlage massiv entlastet, und auch für rund 25.000
Firmengründer und neue Selbständige gibt es deutliche
Verbesserungen: "Diese Gruppen werden in den ersten zwei Jahren,
unabhängig vom Verdienst, nur den Mindestbeitrag zahlen. Danach gibt
es aber keine nachträgliche Neuberechnung und somit auch keine
Nachzahlungen mehr", erklärt Krenn. Die Ersparnis wird mit 24
Millionen Euro veranschlagt.
Die Gewerbliche Sozialversicherung verzichtet insgesamt auf rund 34
Millionen Euro im Jahr. "Den Verlust kann die Gewerbliche
Sozialversicherung locker verkraften, da sie sowieso Überschüsse
schreibt", beteuert der WKÖ-Vize, "wir als RFW begrüßen natürlich
vor allem die Entlastung der KMUs durch diese Maßnahme."
(Schluss)
Rückfragehinweis: RFW - Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
Mag. Gracia Geisler
Tel.: 0664 / 548 71 89
mailto:[email protected]
http://www.rfw.or.at
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