- 18.06.2002, 09:33:57
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Kassenobmänner 2: Für Ausweitung des Leistungsangebotes der Kassen
Alternativvorschlag der Obmänner zur 60. ASVG-Novelle liegt vor
Graz (OTS) - Die Kassenobmänner erinnern anlässlich des Entwurfes
der 60. ASVG-Novelle an ihren Konsolidierungsvorschlag der seit
Februar dieses Jahres vorliegt. Mit diesem Konzept kann sowohl die
Leistungsausweitung der Kassen für die Versicherten als auch die
Streichung von Ambulanzgebühr und Krankenscheingebühr bzw.
Chipkartengebühr finanziert werden. "Die Mangelwirtschaft und das
Kaputtsparen im Gesundheitswesen müssen rasch beendet werden. Der
gegenwärtige gesundheitspolitische Stillstand droht nachhaltige
Schäden zu Verursachen" so der Vorsitzende der Hauptversammlung im
Hauptverband Franz Bittner. ****
Schritt 1: Ausgleich der Gebarung bis Ende 2002
In einem ersten Schritt gilt es, den Abgang der
Krankenversicherungsträger seitens der Sozialversicherung und der
Regierung mit Ende des heurigen Jahres auf Null zu stellen:
* Solidarität zwischen den Trägern: Die am Ende des Jahres 2002 im
Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger beim Hauptverband
gesammelten Rücklagen werden an die Kassen entsprechend ihres
relativen Mehraufwandes ausgeschüttet. Gleichzeitig erfolgt eine
solidarische Unterstützung der in der Krankenversicherung positiv
gebarenden Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für
die mit einem extremen Abgang ringende Sozialversicherungsanstalt der
Bauern.
* Maßnahmen der Bundesregierung im eigenen Wirkungsbereich:
Senkung der Spannen im Arzneimittelhandel auf europäisches
Durchschnittsniveau durch Verordnung des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen. Verzicht des Finanzministers auf sein
"Körberlgeld" aus dem unvollständigen Steuerausgleich bei den
Heilmitteln.
Mit diesen wenigen und klaren Maßnahmen kann innerhalb eines
Jahres die Voraussetzung für mittelfristige Strukturmaßnahmen
geschaffen und Spielraum für eine gestalterische Gesundheitspolitik
gewonnen werden.
Schritt 2: Weiterentwicklung des Gesundheitswesens ab 2003
Nach dem der Abgang der Träger auf "Null" gestellt ist, gilt es in
einem zweiten Schritt eine gesundheitspolitische Perspektive für die
Versicherten zu entwickeln. Die entscheidende Frage lautet: "Was
brauchen die Menschen, was fehlt ihnen?" Gesundheitspolitik kann und
darf nicht zu einer dauernden Mangelwirtschaft verkommen, die sich
mit Bilanztricks oder Schuldenmodellen - wie in der geplanten 60.
ASVG-Novelle vorgesehen - über den nächsten Wahltermin schwindelt.
Die Kassenobmänner haben daher ein solides Konzept vorgelegt, das
sowohl auf den Bedarf der Menschen an (neuen) Gesundheitsleistungen
als auch auf deren Finanzierung abstellt.
Ab 2003 werden zusätzliche Mittel für das Gesundheitswesen
erforderlich sein um einerseits den Auf- und Ausbau notwendiger neuer
Gesundheitsleistungen und andererseits die Streichung
verteilungspolitisch und gesundheitspolitisch problematischer
Selbstbehalte (z.B. Ambulanzgebühr) zu finanzieren. Notwendige neue
bzw. ergänzende Leistungen sind zum Beispiel:
* Zahnmedizin (leistbare Kieferregulierungen, Erweiterung der
Sachleistung um festsitzenden Zahnersatz)
* Prävention (z.B. betriebliche Gesundheitsförderung, Gesunde
Gemeinde, Zahngesundheitsförderung)
* Rehabilitation (ambulante Rehabilitation, stationäre
Kinderrehabilitation, Lymphologie, Neurorehabilitation,
Psychosomatik, psychiatrische Rehabilitation, stationäre
Betreuung von Alzheimerpatienten)
* Sterbebegleitung (Hospizbetten)
* Psychotherapie (flächendeckende Versorgung)
* Verbesserung der ambulanten Versorgung (Gruppenpraxen).
Die Finanzierung der neuen Leistungen sowie der Streichung der
Ambulanz- und Krankenschein(Chipkarten)gebühr soll über folgende
Maßnahmen sichergestellt werden:
* Einnahmenseitig durch einen gerechten Steuerausgleich bei den
Medikamenten (1:1 Ausgleich wie bei den Krankenanstalten), ein
Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der
Beitragsschulden der Arbeitgeber, die Anerkennung einer
Gesundheitskomponente bei der Tabaksteuer und die schrittweise
Verbreiterung der Beitragsgrundlage.
* Ausgabenseitig durch die Fortführung und Intensivierung der
Maßnahmen zur Dämpfung der Heilmittelaufwendungen, mehr
Kostenwahrheit und -transparenz bei der Finanzierung von
arbeitsmarktbezogenen und familienbezogenen Fremdleistungen
(Lehrlingspaket, Wochengeld, etc.) sowie durch weitere
Effizienzsteigerungsmaßnahmen in der Verwaltung der
Sozialversicherungsträger.
* Last but not least sollten eine Reihe von Regierungsmaßnahmen
der letzten beiden Jahre - die die Kassen finanziell belasten -
zurückgenommen werden.
"Das Gesundheitssystem des Jahres 2003 ist nicht mit den Mitteln
des Jahres 1999 zu finanzieren. Es ist daher gesundheitspolitischer
Gestaltungswille statt Stillstand und 'Löcherstopfen‘ gefragt. Die
vorliegende 60. ASVG-Novelle bringt leider keinen Schritt in diese
Richtung sondern bloß eine Fortführung der Mangelwirtschaft" schloss
Bittner.
Rückfragehinweis:
Mag. Jan Pazourek
Büro des Vorsitzenden der Hauptversammlung
im Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Tel.: 60 122 - 2254 oder 0664 - 31 31 794
mailto:[email protected]
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