- 13.06.2002, 12:27:27
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Landau: Warnung vor staatlich gelenkter Selektion behinderten Lebens
Appell an Bundeskanzler Schüssel und Bundesminister Haupt
Wien (OTS) - Mit gleichlautenden Briefen an Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel und den für Gesundheit zuständigen Bundesminister Herbert
Haupt hat der Wiener Caritasdirektor Michael Landau vor einer
"staatlich sanktionierten Rasterfahnung nach - sogenanntem -
'behinderten' Leben" gewarnt.
Wie heute bei einer Pressekonferenz der ÖGUM (Österr. Gesellschaft
fürUltraschallmedizin) bekannt wurde, strebt die ÖGUM das Ziel an,
die Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall (in der 11.-
14. Schwangerschaftswoche) in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Über
80% der Fälle von Down Syndrom könnten dadurch erkannt und die Zahl
der Fruchtwasserpunktionen verringert werden.
Für den Caritasdirektor steht fest: "Falls es zur Aufnahme dieser
Screening - Methode in den Mutter-Kind-Pass kommen sollte, so wäre
das eine staatlich gelenkte Selektion behinderten Lebens." Deshalb
ersuche er Bundeskanzler und Bundesminister "dringend, den Anfängen
zu wehren." Denn er Landau lehne "aus tiefster Überzeugung und mit
großem Respekt vor der Würde des menschlichen Lebens, eine solcherart
staatlich sanktionierte 'Rasterfandung' nach - sogenanntem -
'behinderten' Leben mit Nachdruck und entschieden ab."
Landau bezieht sich auch auf seine Erfahrung im Umgang mit
Menschen mit geistiger Behinderung. Hier könne er nur berichten, "wie
bereichernd diese Begegnungen sind. Ich glaube wirklich sagen zu
können, dass Lebensfreude und Lebensqualität hier in einer besonders
intensiven Weise erlebbar sind."
Forderung nach umfassender Beratung von schwangeren Frauen
Der Wiener Caritasdirektor sieht aber auch im Bereich der
Pränatalen Diagnostik insgesamt Handlungsbedarf, da hier immer mehr
Druck auf schwangere Frauen ausgeübt wird, sich den Untersuchungen zu
unterziehen und es vollkommen an umfassender Beratung fehlt. "Diese
umfassende Beratung halte ich für unabdingbar notwendig", so Landau.
"Pränatale Diagnostik fordert zur Bewertung menschlichen Lebens
heraus. Menschenwürde und Menschenrechte können aber weder erworben,
noch abgesprochen werden. Sie sind unantastbar und unteilbar. Es darf
Menschen mit Behinderungen nicht abgesprochen werden, dass ihr Leben
ebenso sinnerfüllt ist, wie das von - sogenannten - nichtbehinderten
Menschen."
Integration behinderter Menschen vorantreiben
Landau verweist auf die Erfahrungen in den Einrichtungen der
Caritas, "gerade Menschen mit Down-Syndrom, deren 'Geborenwerden'
heute mehr denn je durch oben angeführte Diagnostik bedroht ist,
können bei gelungener Schulintegration und Fördermaßnamen ein Leben
in unserer Mitte - und nicht am Rand der Gesellschaft - führen. Dafür
muss sich der Staat aber zu den Menschenrechten bekennen, er muss
finanzielle Unterstützung geben und die Integration behinderter
Menschen vorantreiben."
Wert des Lebens achten
Abschließend verweist der Caritasdirektor in den gleichlautenden
Briefen an Bundeskanzler Schüssel und Bundesmininister Haupt auf den
internationalen Konsens über den Wert jedes Lebens. Er zitiert die
Resolution 3447(XXX) der UN Generalversammlung vom 9.12.1975:
"Behinderte Personen haben das naturgegebene Recht auf Achtung ihrer
menschlichen Würde. Behinderte Personen haben ungeachtet des
Ursprungs, der Natur und der Schwere ihrer Behinderung die gleichen
Grundrechte wie ihre Mitbürger gleichen Alters, was allem voran das
Recht einschließt, ein angemessenes Leben so normal und
uneingeschränkt wie möglich zu führen."
Der Brief schließt mit der "dringenden Bitte um eine schnelle und
klare Absage an die skizzierten Bestrebungen".
Rückfragehinweis:
Peter Wesely
Pressesprecher Caritas der Erzdiözese Wien
Tel.: (++43-1) 87812 - 221 od. 0664/1838140
mailto:[email protected] http//www.caritas-wien.at
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