- 12.06.2002, 17:06:19
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Die SPÖ-Freiheitskämpfer fordern Aufhebung der Urteile der NS-Militärjustiz
Wien (SK) Am 17. Mai 2001 beschloss der Deutsche Bundestag die
Urteile der NS-Militärjustiz zwischen 1939 und 1945 pauschal
aufzuheben. Der Beschluss erfolgte gegen die Stimmen der Abgeordneten
der CDU, CSU und FDP. Von der deutschen Bundesvereinigung der Opfer
der NS-Militärjustiz, die seit Jahren um die Rehabilitation der
Verurteilten kämpft, wurde dieser Beschluss als Erfolg ihrer
langjährigen Tätigkeit begrüßt. Die Entscheidung des Deutschen
Bundestages hat auch in Österreich die Debatte über dieses Thema neu
entfacht. Der Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer, Opfer des
Faschismus und aktiver Antifaschisten forderte daher am Mittwoch die
Aufhebung der Urteile der NS-Militärjustiz auch durch den
österreichischen Nationalrat. ****
Unter der Naziherrschaft wurden rund 22.000 Soldaten von den
NS-Militärgerichten zum Tode verurteilt, davon wurden rund 15.000
Urteile vollstreckt; darunter befanden sich auch zahlreiche
Österreicher die in den Hitler-Armeen dienen mussten.
Es wäre an der Zeit, wenn der Österreichische Nationalrat den
Beschluss fasste, diese Unrechtsurteile aufzuheben. Dadurch würde für
die Überlebenden, bzw. die Witwen und Nachkommen der Justifizierten,
das Entschädigungsrecht für NS-Opfer zum Tragen kommen.
Die Desertion, auch Fahnenflucht genannt, wurde für viele Soldaten,
die erzwungenermaßen ihren Kriegsdienst für den Unrechtsstaat leisten
mussten, zum einzigen Ausweg aus der Gewissensnot. Fahnenflucht,
Desertion war daher in zahlreichen Fällen auch Ausdruck des
Widerstandes gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.
(Schluss) up
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (++43-1) 53427-275
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