• 12.06.2002, 11:45:23
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Greenpeace begrüßt Kritik der Wiener Ärztekammer an EU- Biopatentrichtlinie

Neue Skandal-Patente veröffentlicht

Wien/Hamburg (OTS) - Eine heute veröffentlichte
Greenpeace-Recherche bringt bislang unbekannte Biopatente ans
Tageslicht. Demnach hat das europäische Patentamt (EPA) in München
weitere Patente erteilt, die Teile des menschlichen Körpers, Gene und
Saatgut umfassen. Das EPA beruft sich dabei auf die
EU-Biopatentrichtlinie, die ÖVP und FPÖ auch in Österreichisches
Recht umsetzen wollen. Gleichzeitig hat die Wiener Ärztekammer die
Patentierung von Genen und Teilen des menschlichen Körpers
kategorisch abgelehnt und betont, dass solche Patente durch die
EU-Biopatentrichtlinie ermöglicht werden. "Die Liste der Kritiker von
Gen-Patenten reicht vom Weltärztebund bis zur WHO. Greenpeace begrüßt
die Entscheidung der Wiener Ärztekammer, der missglückten
EU-Biopatentrichtlinie den Kampf anzusagen", so Thomas Fertl,
Gentechnik-Experte von Greenpeace. "Die neuen Skandal-Patente sowie
der Beschluss der Wiener Ärztekammer untermauern die
Greenpeace-Forderung, die Umsetzung der Richtlinie in Österreich auf
Eis zu legen und sich auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung
einzusetzen", so Fertl.

Die aktuellen Beispiele: Patent EP 603 190 umfasst alle Pflanzen,
Pflanzensorten und deren Saatgut, soweit diese mit bestimmten Mais-
Genen manipuliert werden. EP 804 584 patentiert die Gene eines Virus,
einschließlich medizinischer Verwendungen wie der Entwicklung von
Impfstoffen und Arzneimitteln. Patent EP 819 007 umfasst bestimmte
Zellen, die aus Wirbeltieren, einschließlich des Menschen, entnommen
werden. Das Patent ist so formuliert, dass es sofort greifen kann,
wenn die Zellen aus dem Körper isoliert werden. Eine weitere
technische Bearbeitung ist gar nicht nötig. "Die aktuellen Fälle
spiegeln die tägliche Praxis des Europäischen Patentamtes.
Entdeckungen wie die Gene von Mensch, Maus und Viren werden ohne
Skrupel zu Erfindungen erklärt. Weil klare ethische Grenzen fehlen,
können sich Patente auch auf den menschlichen Körper erstrecken.
Pflanzensorten und Saatgut können patentiert werden, obwohl dies
gesetzlich verboten ist. Patente werden sogar dann erteilt, wenn die
"Erfindung" offensichtlich auf Biopiraterie und der Ausbeutung der
biologischen Vielfalt der Länder des Südens beruht."

Die "Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen" wurde
1998 vom Europäischen Parlament beschlossen und hätte bis Mitte 2000
in nationales Recht der Mitgliedstaaten implementiert werden sollen.
Dieser Verpflichtung sind bislang jedoch nur 10 der 15 Staaten
nachgekommen, Luxemburg hat sich klar gegen die Umsetzung und für
eine Neuverhandlung der Richtlinie ausgesprochen. In Österreich ist
die Diskussion neu entflammt, nachdem die österreichische
Bioethikkommission die Umsetzung der Bioethikrichtlinie einstimmig
empfohlen hat. "Diese Empfehlung ist für uns völlig unverständlich",
so Thomas Fertl, "zumal in der Stellungnahme der Bioethikkommission
kein einziges kritisches Wort zur Patentierung von entdecktem Leben
zu finden ist. Vor dem Hintergrund der Resolution der Wiener
Ärztekammer regen wir an, dass die Bioethikkommission ihre
Entscheidung noch einmal überdenkt", so Fertl.

Eine Dokumentation der neuen Skandal-Patente erhalten Sie bei
Greenpeace.

Internet:
http://www.greenpeace.at/umweltwissen/gentech/patente/index.htm

Rückfragehinweis:

Axel Krotz
Pressesprecher
Tel.: 01-5454580-33 od. 0664-2407075

Christoph Then
Greenpeace-Experte in Hamburg
Tel.: 0049-40-30618-395

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GRP/GRP/OTS

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