- 12.06.2002, 11:28:08
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ARBÖ: Hundegurt und Katzenkäfig
Der richtige Transport von Tieren im Auto
Wien (ARBÖ) - Sommerzeit ist Reisezeit. Dazu weitere Tipps vom
ARBÖ rund ums Reisen. Heute geht es um den Transport von Hunden und
Katzen im Auto. ARBÖ-Verkehrsjuristen warnen: Vierbeiner haben auf
dem Schoß des Lenkers nichts verloren.
"Unsachgemäßer Transport kann nicht nur strafbar sein, sondern bei
einer Notbremsung oder bei einem Unfall auch extrem gefährlich
werden", so ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert und erinnert an
den Paragraph 102 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes. "Nach dieser
Vorschrift hat der Lenker eines Kraftfahrzeuges den Lenkerplatz in
bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen", betont die
ARBÖ-Verkehrsjuristin. Was bedeutet: Der Schoßhund muss runter vom
Schoß.
"Das Erfordernis 'in bestimmungsgemäßer Weise' schließt dabei ein,
dass der Lenker eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt eine für das
sichere Fahren unerlässliche Bewegungsfreiheit haben muss. Sitzt nun
während der Fahrt ein Hund auf dem Schoß des Lenkers, so wird diese
Voraussetzung sicher nicht erfüllt sein, da es jederzeit durch
unkontrollierte und nicht voraussehbare Bewegungen des Tieres zu
Behinderungen des Lenkers kommen kann."
Mag. Göppert: "Die Grundregel beim Transport von Tieren im Auto
lautet daher, dass der Fahrer nicht behindert oder abgelenkt werden
darf. Wer mit Hilfe einer geeigneten Transportvorrichtung allerdings
seine lieben Vierbeiner in Zaum hält, kann leicht gefährliche
Situationen vermeiden." So sollte beispielsweise eine mitgenommene
Katze lieber im Käfig bleiben.
Der Hund kann und sollte im Interesse der Verkehrssicherheit bei
entsprechender Größe mit einem eigenen Sicherheitsgurt gebändigt
werden oder sollte von einer anderen Person beaufsichtigt werden. Das
ideale Tier-Transportmittel ist ein Kombi, denn nur hier können Zwei-
und Vierbeiner getrennt die Freuden der Fahrt genießen. "Aber auch
ein Kombi ist nur dann wirklich sicher," so die ARBÖ-
Verkehrsjuristin, "wenn hinter der Rückbank ein Gitter oder Netz
montiert ist."
Bei unserem Nachbarn Italien übrigens besteht für größere Hunde
Sicherungspflicht beim Transport im Kfz, so der ARBÖ abschließend.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 891 21-244
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Internet: http://www.arboe.at
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