- 12.06.2002, 11:10:37
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EU-Umwelthaftung: Drähte laufen heiß - Unterstützung aus Brüssel
EU-Lobbying im Rat und EP auf Hochtouren - Hauptpriorität: Ausnahme für genehmigten Normalbetrieb
Wien/Brüssel - (PWK406) - Der Richtlinienvorschlag der
EU-Kommission für eine Umwelthaftungs-Richtline befindet sich in
einer kritischen Phase. In Ratsarbeitsgruppen-Sitzungen wird
überlegt, die von der Kommission vorgeschlagene Ausnahme für den
"genehmigten Normalbetrieb" aufzuheben.
"Dies ist ein für die Wirtschaft völlig inakzeptables Unterfangen",
meint Doz. Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt-,
Energie- und Infrastrukturpolitik in der Wirtschaftskammer
Österreich: "Es kann nicht sein, dass Unternehmen zuerst hochkomplexe
und langwierige Genehmigungsverfahren absolvieren müssen und in der
Folge, wenn sie den Betrieb der Anlage entsprechend der Genehmigung
aufnehmen, beispielsweise wegen des Ausbleibens einer geschützten
Tierart mit millionenschweren Haftungsklagen konfrontiert werden".
Daher plädiere die WKÖ mit besonders hoher Priorität für die
Wiedereinsetzung des Vorschlagstextes der EU-Kommission (Art 9 Abs 1
Z c) in den aktuellen Ratstext. "Professionelles Lobbying ist jetzt
erforderlich, um diese Position auch durchzusetzen," ergänzt
Schwarzer.
Rückendeckung dafür kommt aus Brüssel. Die Unternehmerverbände UNICE
(Industrie) und UEAPME (Handwerk) haben eine gemeinsame Resolution
zur Umwelthaftung verabschiedet. Sie fordern einen Rahmen, der das
Risiko quantifizierbar und daher versicherbar bzw abdeckbar macht.
Dazu gehören neben der Ausnahme für den genehmigten Normalbetrieb
auch umwelthaftungsrelevante Emissionen, die zu einem bestimmten
früheren Zeitpunkt als nicht schädlich angesehen wurden
("Entwicklungsrisiko").
In die selbe Richtung gehen die Forderungen der europäischen
Versicherungswirtschaft CEA. Insbesondere der Frage von Schäden an
der Biodiversität, also der Vielfalt der Arten in der Tier- und
Pflanzenwelt, gehen diese Forderungen nach. Die Kernfragen dabei
sind: Wann liegt überhaupt ein relevanter Schaden an der
Artenvielfalt vor? Wie wird der Ausgangszustand ermittelt, der
sogenannte "günstige Erhaltungszustand", wann wird duch Abweichungen
ein Schaden erkennbar? Die Richtlinie deckt darüber hinaus auch noch
Wasser- und Bodenschäden ab.
UNICE vertritt mit dem Schwerpunkt "Industrie" rund 16 Millionen
Betriebe aller Größen auf EU-Ebene, während UEAPME 10 Millionen
Betriebe des Mittelstandes und Handwerks repräsentiert. (hp)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Umwelt-, Energie- und Infrastrukturpolitik
Dr. Stephan Schwarzer
Tel.: (++43-1) 50105-4197
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