• 12.06.2002, 09:53:24
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Brauner: Ab Samstag bis Mitternacht im Schanigarten sitzen=

Zahlreiche Schanigärten auch heuer bis 24 Uhr geöffnet

Wien, (RK) "Die Lebensqualität in Wien ist eine der besten
weltweit. Gerade im Sommer bietet die Stadt zahlreiche Möglichkeiten,
wie man die Tage und vor allem die Abende verbringen kann. Eine der
schönsten Arten der Abendgestaltung ist es, in den schönen Wiener
Schanigärten zu sitzen. Gemeinsam mit den BezirksvorsteherInnen haben
wir auch heuer wieder versucht, einen vernünftigen Weg zwischen den
Wünschen der Gäste und dem der AnrainerInnen zu finden", erklärte
Wiens Konsumentenschutzstadträtin Mag. Renate Brauner am Mittwoch
gegenüber der Rathauskorrespondenz.*****

"Nach vielen Gesprächen haben wir eine konsumentenfreundliche
Lösung zum längeren Offenhalten der Schanigärten auf öffentlichem
Grund gefunden", so Renate Brauner. In mehreren Bezirken, vor allem
im Touristenzentrum Innere Stadt, konnten vergangenes Jahr die
Gastgärten auf öffentlichen Verkehrsflächen, dazu gehören Straßen,
Gehsteige und Fußgängerzonen, im Sommer auch bis 24 Uhr in Betrieb
bleiben. Dies Öffnungszeiten gelten somit ab 15. Juni 2002 und enden
mit 15. September 2002.

Die Gebiete mit 24-Uhr-Sperrstunde werden in einer "Verordnung
des Landeshauptmannes von Wien über die Gewerbeausübung in Gastgärten
im Jahr 2002" aufgelistet. Rechtlich zuständig ist die MA 63 -
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens,
E-mail: [email protected].

In folgenden Gebieten können die Schanigärten von 15. Juni bis
15. September bis 24.00 Uhr offen halten:

o Im 1. Bezirk;
o Im 4. Bezirk vor Treitlstraße Nr. 1 bis 3 im Bereich der
Kunsthalle, im Bereich des Resselparkes und in dem im vierten
Bezirk gelegenen Teil des Karlsplatzes;
o Im 5. Bezirk in dem Gebiet, das umgrenzt wird von der Kreuzung
Rechte Wienzeile/Kettenbrückengasse, entlang der
Kettenbrückengasse bis zur Margaretenstraße, der
Margaretenstraße bis zur Reinprechtsdorfer Straße, der
Reinprechtsdorfer Straße bis zur Rechten Wienzeile und der
Rechten Wienzeile bis zur Kreuzung Rechte
Wienzeile/Kettenbrückengasse, einschließlich der genannten
Umgrenzung sowie in der Hofgasse und in dem zwischen
Margaretenstraße und Hofgasse gelegenen Teil der Schlossgasse;
o Im 6. Bezirk in der Mariahilfer Straße Nr. 1 bis 127 und der
Linken Wienzeile Nr. 2 bis 182;
o Im 7. Bezirk in den Bereichen Mariahilfer Straße Nr. 2 bis 128,
Lerchenfelder Gürtel Nr. 2 bis 42, Neubaugürtel Nr. 2 bis 56,
Neustiftgasse, Burggasse, Schrankgasse, Spittelberggasse und
Gutenberggasse;
o Im 10. Bezirk;
o Im 11. Bezirk in den Bereichen Simmeringer Hauptstraße Nr. 207
bis 500, 1. Haidequerstraße, Ravelinstraße und
Katastralgemeinde Albern;
o Im 14. Bezirk.

"Der Sommer kann also kommen", so Renate Brauner, die eines
feststellte: "Mit der nun vorliegenden Regelung kommen wir sowohl den
Wünschen der Gäste als auch den berechtigten Forderungen der
AnrainerInnen nach." Abschließend appellierte Brauner an alle
WienerInnen und die Gäste "in unserer schönen Stadt, auch an einem
lustigen und langem Abend Rücksicht auf die AnrainerInnen zu nehmen."

Allgemeine Informationen:

o Schanigärten in Wien:
http://www.wien.gv.at/ma53/schanigaerten/index.htm#P0
(Schluss) sl

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Stefan Leeb
Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK/NRK

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