• 11.06.2002, 14:21:35
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  • OTS0186 OTW0186

AK fordert weiterhin Zeitguthaben für Nachtarbeit

Regierung ignoriert Gesundheit der Arbeitnehmer

Wien (AK) - Ein Zeitguthaben für jede Stunde Nachtarbeit, die
Freiwilligkeit und ein umfassendes Rückkehrrecht zur Tagarbeit: Diese
für die Gesundheit der Arbeitnehmer so wichtige Forderungen hat die
Regierung heute im Ministerrat ignoriert, kritisiert die AK. Mit der
Aufhebung des Frauennachtarbeitsverbots folgt sie zwar den Vorgaben
der EU, auf die Bedürfnisse und Gefahren durch Nachtarbeit geht sie
aber nur ungenügend ein. Nachtarbeit beeinträchtigt das Leben mit
Familie und Freunden und hat negative Auswirkungen auf die
Gesundheit. Entlastende Faktoren wie Zeitguthaben für geleistete
Nachtarbeit sind aus sozial- und arbeitsmedizinischer Sicht wichtig
und dürfen nicht abgekauft werden.****

Ein Drittel aller Österreicher (33 Prozent) kennt Nachtarbeit aus
eigener Erfahrung. Von den erwerbstätigen Männern sind 42 Prozent,
von den Frauen 20 Prozent regelmäßig im Nachteinsatz. Laut einer
Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes FESSEL - GfK berichten die
betroffenen ArbeitnehmerInnen, Männer und Frauen, über eine Reihe von
Problemen, die sich aus der Nachtarbeit ergeben: 60 Prozent leiden
unter Problemen bei der Freizeitgestaltung, 50 Prozent haben Probleme
mit der Weiterbildung, 45 Prozent klagen über Schwierigkeiten in der
Partnerschaft, im Kontakt mit Freunden, Verwandten und Bekannten.
Frauen leiden wesentlich häufiger, nämlich zu 60 Prozent, unter
gesundheitlichen Problemen wie Männer (39 Prozent). Die häufigsten
Gesundheitsbeschwerden von NachtarbeiterInnen sind Schlafstörungen,
Erkrankungen des Verdauungsapparates, Herz-Kreislaufprobleme und
psychische Störungen.

Die AK verlangt, dass die Belastungen so weit wie möglich
ausgeglichen werden: mehr Freizeit zur Erholung für alle
NachtarbeiterInnen, einen Zeitzuschlag von 10 Prozent für jede
geleistete Nachtarbeitsstunden. Auch spezielle arbeitsmedizinische
Untersuchungen für NachtarbeiterInnen sind notwendig.

Der Gesetzesentwurf schreibt "Ausgleichsruhezeiten" vor, die unter
Umständen die Betroffenen vor noch höhere Arbeitsbelastungen stellen
können. Wird der angesparte Zeitüberhang konsumiert, würde es
genügen, wenn der Arbeitgeber, die Arbeitszeiteinteilung so
verändert, dass einige zusätzliche Stunden Ruhezeit eingeschoben
werden können, ohne dass ein tatsächlicher Freizeitwert für den
Arbeitnehmer ensteht. Die effektive Wochenarbeitszeit würde gleich
bleiben und unter Umständen - je nach Schichtplan - sogar verdichtet
werden.

Rückfragehinweis: Thomas Angerer

AK Wien Presse
Tel.: (++43-1) 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

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