• 10.06.2002, 14:33:21
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  • OTS0177 OTW0177

ACHTUNG: Korrigierte Fassung der OTS0156 - Neues Ökostromrecht bietet Chancen für die Wirtschaft

Schwarzer: kostspielige Fehlentwicklungen bedürfen dringend der Korrektur

Wien (PWK397) - Die Wirtschaftskammer Österreich signalisiert
grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben eines neuen Ökostromgesetzes,
welches Wirtschaftsminister Bartenstein am Mittwoch auf der
Landeshauptmännerkonferenz mit den Bundesländern akkordieren
möchte.
Voraussetzung für die Unterstützung der Wirtschaft ist, dass die
angekündigten Kosteneinsparungen tatsächlich realisiert werden.

"Es muss gelingen, die gemeinschaftsrechtlich bis 2010 geforderte
Erhöhung der Ökostromproduktion auf über 78% der österreichischen
Gesamtproduktion für die Wirtschaft durch eine höhere Effizienz des
Förderungsinstrumentariums zumindest kostenneutral zu gestalten.
Dazu
ist es erforderlich, die bisher separaten Förderungstöpfe der
Länder,
die durch Zuschläge zum Strompreis finanziert werden,
zusammenzulegen. Die künftige Abwicklung soll der unabhängige
Stromregulator überwachen, dessen Aufgabe es sein wird, die
Zielvorgaben mit einem minimalen Aufwand zu erreichen".

Das vom Wirtschaftsministerium mit den Ländern entwickelte Konzept
einer bundesweit einheitlichen Ökostromförderung ist auch nach
Meinung der Wirtschaftskammer Österreich die einzige Möglichkeit,
den
weiteren Ausbau jetzt schon kostspieliger Produktionsstandorte zu
verhindern. Diese könnten langfristig ohnedies nur durch starke
Förderungen über Wasser gehalten werden. Die Erreichung des
gemeinschaftsrechtlich verpflichtenden Ziels für Österreich würde
die
österreichischen Stromkonsumenten bei Beibehaltung der Zuschläge und
Förderungen auf Landesebene pro Jahr in etwa 120 Millionen Euro (das
entspricht 1, 651 Milliarden Schilling) mehr kosten als bei
Einführung des optimierten bundeseinheitlichen Förderungssystems.

Im neuen Ökostrommarkt kann die Industrie nicht nur als Nachfrager,
sondern auch als Anbieter eine wichtige Rolle spielen. Setzt man die
erforderlichen Anreize, so kann ein Teil des Ausbauziels durch
kostengünstigen Ökostrom (Biomasse, Kleinwasserkraft) der Industrie
erfüllt werden. Dies kommt auch den Konsumenten zugute, die
andernfalls mit hohen
Zuschlägen zum Strompreis für die Kosten eines exzessiven
Förderungsbedarfs aufkommen müssten.

Wichtiges Element des neuen Ökostromrechts muss die Verbesserung der
Effizienz der Förderungen sein. Pragmatisierte Dauer-Subventionen
und
die Verteilung von Förderungen nach dem Gießkannenprinzip müssen
einer Anstoßfinanzierung nur noch für kostenoptimale
"best-practice-Projekte" weichen. Unter diesem Gesichtspunkt hält
die
Wirtschaftskammer Österreich auch die künftige Bevorzugung der
Kleinwasserkraftwerke bis 5 Megawatt für gerechtfertigt, weil bei
den
Kraftwerken zwischen 5 und 10 Megawatt geringere Förderungsbeiträge
für die Anreizwirkung genügen.

"Wir können es uns nicht leisten, Alles und Jedes mitunter sogar
noch
mehrfach zu fördern. Eine klare Schwerpunktsetzung ist unbedingt
erforderlich. Die Konsumenten und die Wirtschaft haben ein Anrecht
darauf, dass die - legitime - Förderung des Ökostroms so
kostengünstig wie möglich organisiert wird". (hp)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Umwelt-, Energie- und Infrastrukturpolitik

Dr. Stephan Schwarzer
Tel.: (++43-1) 50105-4195

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK

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