- 10.06.2002, 13:56:24
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ÖGB: Kritik an Steuerplänen zur Abfertigung
ÖGB-Leutner: Steuerliche Begünstigung muss auch für ArbeitnehmerInnen und nicht nur für Arbeitgeber gelten
Wien (ÖGB). Der ÖGB begrüßt grundsätzlich die "Abfertigung neu",
die allen ArbeitnehmerInnen ab 1. Jänner 2003 Abfertigung auch bei
Selbstkündigung und die freie Wahlentscheidung was die
ArbeitnehmerInnen mit ihrer Abfertigung machen wollen, garantieren
wird. Nicht zufrieden ist der ÖGB mit der steuerlichen Behandlung der
Abfertigung. "Hier hat die Bundesregierung einen Kniefall vor der
Unternehmerseite gemacht. Während die Wirtschaft schon gebildete
Abfertigungsrückstellungen steuerfrei auf Eigenkapital übertragen
können, sollen künftig Abfertigungsansprüche über das gesetzliche
Ausmaß hinaus voll besteuert werden", kritisiert der Leitende
Sekretär im ÖGB, Dr. Richard Leutner und verlangt von der Regierung,
dass sie den ArbeitnehmerInnen auch in Zukunft bei
kollektivvertraglich vereinbarten Abfertigungen, die über 1,53
Prozent hinausgehen, den bisherigen Steuersatz von sechs Prozent
bekommen.++++
Der ÖGB kritisiert, dass die "Abfertigung neu" von der Regierung
mit steuerlichen Benachteiligungen für die ArbeitnehmerInnen
verbunden sein würde, während es gleichzeitig Steuerzugeständnissen
für die Unternehmerseite gibt. Derzeit ist vorgesehen, dass
Abfertigungen nur mehr bis zur gesetzlich festgelegten Marke von 1,53
Prozent steuerlich begünstigt werden. Die steuerliche Begünstigung
für freiwillig höhere Abfertigungen soll entfallen, das bestätigte
heute auch Finanzminister Grasser bei einer Pressekonferenz. "Damit
will die Bundesregierung Abfertigungsansprüche, die über der Marke
von 1,53 Prozent liegen, künftig der vollen Steuerprogression -
bisher waren kollektivvertraglich geregelte Abfertigungen mit sechs
Prozent zu versteuern - unterwerfen", so Leutner.
ArbeitnehmerInnen würden dadurch künftig steuerliche
Benachteiligungen bei der Abfertigung in Kauf nehmen müssen, während
sich die Unternehmerseite über neue Steuervorteile freuen darf, indem
sie die Rückstellung für Abfertigungen steuermindernd in Eigenkapital
überführen können. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass bei der
Auszahlung von Abfertigungen, die über die gebildete Rückstellung
hinausgehen, die Differenz zwischen der geleisteten Abfertigung und
dem bereits steuermindernd aufgebauten Eigenkapital vollständig als
Betriebsausgabe absetzbar ist. Leutner abschließend: "Der ÖGB
verlangt daher von der Bundesregierung, dass die ArbeitnehmerInnen
auch in Zukunft bei kollektivvertraglich vereinbarten Abfertigungen,
die über 1,53 Prozent hinausgehen, den bisherigen Steuervorteil von
sechs Prozent erhalten." (ew)
ÖGB, 10. Juni 2002
Nr. 512
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Wirtschaft und Regierung wollen Österreichs ArbeitnehmerInnen Saures
geben. Der ÖGB tritt für soziale Fairness ein. Mehr unter www.oegb.at
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