• 06.06.2002, 15:25:18
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"ARTFREMDE TÄTIGKEITEN" DER EXEKUTIVE THEMA IM RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS Rechnungshof moniert Neuausschreibung der Flughafenkontrolle in=

Wien

Wien (PK) - Der Rechnungshof hat von April bis Juni 2000 so
genannte "artfremde Tätigkeiten" der Exekutive geprüft. Darunter
sind jene Tätigkeiten zu verstehen, die über die eigentlichen
Aufgaben der Exekutivbeamten nach dem Sicherheitspolizeigesetz
wie Streifen- und Überwachungsdienst oder Ermittlungs- und
Erkennungsdienst hinausgehen, etwa Transportbegleitungen,
Verkehrserziehung oder Schulwegsicherung. Heute befasste sich der
Rechnungshofausschuss des Nationalrates mit den Prüfergebnissen.

Aus dem Bericht des Rechnungshofes geht hervor, dass das
Bundesministerium für Inneres in den vergangenen Jahren durch
einen Abbau der artfremden Tätigkeiten bereits deutliche
Entlastungen erreichen konnte, was vom Rechnungshof ausdrücklich
begrüßt wurde. Auch dass für die flächendeckende Kontrolle des
ruhenden Verkehrs vermehrt eigene Straßenaufsichtsorgane und
nicht voll ausgebildete Sicherheitswachebeamte zum Einsatz
kommen, wurde vom Rechnungshof positiv bewertet. Er empfahl in
diesem Sinn, das in Wien eingerichtete Modell zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs auch in anderen Behördenbereichen umzusetzen.

Kritik übte der Rechnungshof hingegen daran, dass im
Überprüfungszeitraum im Bereich der "Wachkörperadministration" -
Personalverwaltung, technische Unterstützungsdienste, Haushalts-
und Wirtschaftsangelegenheiten - rund 1.500 Arbeitsplätze mit
Exekutivbeamten besetzt waren, obwohl ein Großteil der zu
erfüllenden Aufgaben keine spezifisch exekutivdienstlichen
Fähigkeiten oder Fertigkeiten erfordert. Er schätzt, dass durch
die ersatzweise Verwendung von kostengünstigeren
Verwaltungsbeamten bzw. Vertragsbediensteten jährliche
Personalkosteneinsparungen von zumindest rd. 180 Mill. S (13,08
Mill. €) möglich wären.

Zudem orteten die Prüfer eine zu großzügige Unterstützung sowohl
von sportlichen Aktivitäten der Exekutivbeamten als auch des
Musikbereichs und empfahlen insbesondere, die Gewährung von
Sonderurlauben für Sportzwecke bei der Bundespolizei
einzuschränken, die Unterstützung des alpinen und nordischen
Schilaufs zu vermindern und die personelle Stärke der
Musikkapellen zu reduzieren.

Im Mittelpunkt der Diskussion im Rechnungshofausschuss stand
allerdings die Empfehlung des Rechnungshofes, die Durchführung
der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Wien-Schwechat neu
auszuschreiben. Aufgrund eines Vergleiches der Preise für die
Sicherheitskontrolle auf den Flughäfen Wien, Graz und Linz kamen
die Prüfer zum Schluss, dass durch eine solche Neuausschreibung
Einsparungen im Ausmaß von bis zu 70 Mill. S (5,09 Mill. €)
erzielt werden könnten.

Dieser Sachverhalt wurde insbesondere von FPÖ-Abgeordnetem Eduard
Mainoni kritisch beleuchtet. Er stellte in diesem Zusammenhang
einen ganzen Fragenkatalog an Innenminister Strasser und wollte
beispielsweise wissen, warum die Durchführung der
Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Wien 1993 nicht an den
Billigstbieter, sondern an den Zweitbieter vergeben wurde, ob es
bei der Vergabe eine Weisung gab, ob es stimme, dass damalige
Beamte des Innenministeriums - Mainoni nannte u.a. Manfred Matzka
- im Aufsichtsrat des beauftragten Unternehmens VIAS saßen, warum
der Auftrag 1998, als klar wurde, dass andere Unternehmungen die
gleichen Leistungen auf den Flughäfen Linz und Graz viel billiger
anbieten, nicht sofort neu ausgeschrieben wurde und ob jetzt an
eine Neuausschreibung gedacht sei. Darüber hinaus brachte er
Ungereimtheiten bei der Stundenabrechnung durch die VIAS zur
Sprache und wies auf Gerüchte hin, wonach die Mitarbeiter der
VIAS in ihrer Dienstzeit möglicherweise andere Dienste für
Private durchgeführt hätten. Mainoni zeigte kein Verständnis
dafür, dass dem Innenministerium durch die im Vergleich zu Graz
und Linz überhöhten Preise jährliche Mehrausgaben von 70 Mill. S
entstünden.

Innenminister Ernst Strasser teilte den Abgeordneten mit, dass
sein Ressort nach Vorliegen des Rechnungshofberichtes Ende 2000
mit der VIAS Verhandlungen über eine Preisreduktion aufgenommen
habe, diese hätten jedoch zu keinem Ergebnis geführt, da es
seitens des Unternehmens keine Gesprächsbereitschaft gegeben
habe. Nunmehr habe man gemeinsam mit Vertretern des
Verkehrsministeriums und des Finanzministeriums eine
Arbeitsgruppe gebildet, um eine Grundsatzlösung für den Bereich
Flughafenkontrolle zu finden. Inkludiert seien dabei
beispielsweise auch Fragen der Großgepäckskontrolle und der
Flughafensicherheit im Allgemeinen. Aufgrund der Ergebnisse der
Arbeitsgruppe soll Strasser zufolge dann entschieden werden, ob
die Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Wien neu
ausgeschrieben wird.

Auf den Einwand von Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, der
Vertrag mit der Firma VIAS könne jederzeit innerhalb von drei
Monaten gekündigt werden, für langes Zuwarten, Weiterverhandeln
und Nachverhandeln habe keine Notwendigkeit bestanden, gab
Strasser zu bedenken, dass es sich bei der Flughafen-
Sicherheitskontrolle um eine sehr sensible Leistung handle und
ein Wechsel des Unternehmens - gerade im Hinblick auf die
Terroranschläge des 11. September - auch unter dem Aspekt des
Sicherheitsrisikos gesehen werden müsse. Das heiße aber nicht,
bekräftigte Strasser, dass man nach Vorliegen der Ergebnisse der
Arbeitsgruppe nicht dennoch eine Neuausschreibung ins Auge fasse.

Zu Überlegungen einiger Abgeordneter der SPÖ, die
Flughafenkontrolle in Anbetracht der Ereignisse vom 11. September
wieder in den hoheitlichen Bereich zurückzuverlagern, merkte
Strasser an, er halte die seinerzeitige Entscheidung, diesen
Bereich aus der Exekutive auszulagern, nach wie vor für sinnvoll.
Wie immer wieder durchgeführte Kontrollen zeigten, würden die
österreichischen Flughäfen bei internationalen Rankings stets
unter den sichersten Flughäfen liegen, skizzierte er. Zuvor
hatten sich sowohl Abgeordnete Gabriele Binder (S) als auch ihr
Fraktionskollege Kurt Gaßner dafür ausgesprochen, die Übertragung
der Sicherheitskontrolle auf Flughäfen in private Hände neu zu
überdenken.

Da Strasser viele Detailfragen Mainonis im Rechnungshofausschuss
nicht beantworten konnte, vertagte der Ausschuss entgegen seinem
ursprünglichen Vorhaben am Ende der Sitzung seine Beratungen über
den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes. Die
Diskussion über die Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Wien
soll nochmals aufgenommen werden, sobald die vom Minister
zugesagten schriftlichen Antworten vorliegen.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler stellte in Bezug auf mehrere
Anfragen zur diesem Punkt klar, dass die von den einzelnen
privaten Unternehmen erbrachten Leistungen auf den Flughäfen
Wien, Graz und Linz die gleichen seien. Eine Neuausschreibung der
Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Wien müsste ihm zufolge
nicht unbedingt zu einem Betreiberwechsel führen, sondern könnte
etwa auch bewirken, dass der nunmehrige Betreiber ein günstigeres
Angebot vorlege.

Sollte die Feststellung von Abgeordnetem Mainoni tatsächlich
zutreffen, dass im Aufsichtsrat der VIAS Beamte des
Innenministeriums gesessen seien, fände er das allerdings
"bemerkenswert", meinte Fiedler. Der Rechnungshof selbst habe
bisher allerdings keine Verdachtsmomente in Bezug auf
Ungereimtheiten bei der Auftragsvergabe gehabt.

Im Rahmen der Diskussion im Rechnungshofausschuss über die
"artfremden" Tätigkeiten der Exekutive kamen aber auch andere
Themenbereiche zur Sprache. So wies Abgeordneter Günther Kräuter
(S) darauf hin, dass entgegen den Ankündigungen Strassers, in den
Jahren 2001 und 2002 keine Dienstposten einzusparen, massive
Personaleinsparungen bei der Exekutive drohten. Er erkundigte
sich zudem danach, inwieweit es auch in Graz zu einer Übertragung
der Kontrolle des ruhenden Verkehrs an die Stadt kommen werde.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) machte geltend, dass das
Innenministerium bereits zahlreiche Anregungen des Rechnungshofes
umgesetzt habe. Zur Frage der Gendarmeriemusik hielt er fest,
diese gehöre zu Gendarmerie wie die Militärmusik zum Militär und
sei auch ein Aushängeschild.

Innenminister Ernst Strasser unterstrich, die Grundphilosophie
der Innenressorts stimme seit seiner Übernahme des Hauses im
Februar 2000 prinzipiell mit den Empfehlungen des Rechnungshofes
überein. So sei er bestrebt, die Tätigkeit der Exekutive auf ihre
Kernaufgaben zu reduzieren, und setze alles daran, bei der
Verwaltung zu sparen, um in die Sicherheit vor Ort investieren zu
können. Weiters sei das Innenministerium daran gegangen, durch
Erlassbereinigungen und Verknappung von Führungsstrukturen die
Beamten in den Wachzimmern und Gendarmerieposten von unnötigen
Verwaltungsarbeiten zu entlasten sowie die Zusammenarbeit mit
allen Gebietskörperschaften zu verbessern. Ergebnis sei, dass
noch nie so viele Beamte wie in den Jahren 2001 und 2002 in
Gendarmerieposten oder Wachzimmern Dienst versehen hätten.

Im Bereich der Musikkapellen sind bisher nach Auskunft Strassers
in den Jahren 2001 und 2002 30.000 Stunden eingespart worden, was
einer Reduktion um 21,6 % entspricht. Diese 30.000 Stunden
stünden nunmehr für die Sicherheit vor Ort zu Verfügung.

Was die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Graz anbelangt,
stellte Strasser fest, er hielte es nicht für sinnvoll, zwar die
Überwachung an den Magistrat zu übertragen, die Arbeit -
Bescheide ausstellen und Verfahren durchführen - aber bei der
Polizei zu belassen. Besser wäre die Übernahme des Wiener
Modells, dazu bedürfe es aber landesgesetzlicher Vorgaben.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler räumte ein, dass das
Innenministerium bereits zahlreiche Empfehlungen des
Rechnungshofes umgesetzt habe, seiner Auffassung nach könnte im
Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgaben an andere Behörden
jedoch noch vieles gemacht werden. Zentrales Ziel sei, dass teuer
und ausgezeichnet ausgebildete Exekutivbeamte dort eingesetzt
werden, wo man sie benötige, und nicht für Aufgaben, die auch von
anderen erledigt werden könnten, beispielsweise in der
Parkraumbewirtschaftung.

Abgeordneter Josef Edler (S) hielt zur Stellungnahme Strassers
fest, es fehlten sehr wohl Exekutivbeamte auf der Straße, da
viele in den Wachzimmern tätige Beamte für Sonderaufgaben
abgezogen würden. Sein Fraktionskollege Kurt Gaßner machte
geltend, dass in Oberösterreich nicht einmal der bestehende
Dienststellenplan erfüllt sei.

Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr
2000 wurde einstimmig vertagt. (Schluss)

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