• 04.06.2002, 11:51:36
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  • OTS0122 OTW0122

ARBÖ: Vorsicht Falle, nun auch Vignettenpflicht auf Raststätten

Wien (ARBÖ) - Bisher konnten Raststätten, Tankstellen, Motels,
Werkstätten und dergleichen entlang der Autobahnen über die
Bundesstraßen ohne Mautvignette befahren bzw. die Fahrzeuge dort
abgestellt werden. Seit kurzem sind aber die Tank- und Rastanlagen
ebenfalls vignettenpflichtig, wer dort ohne gültiger Mautvignette
fährt bzw. parkt wird bestraft, kritisiert der ARBÖ.

Laut ÖSAG-Mitteilung sind "Betriebe im Zuge von Bundesstraßen",
wie die Raststätten etc., nunmehr im Gegensatz zu früher Bestandteil
der Autobahnen und Bundesstraßen geworden. Also gilt dort auch die
Vignetten-Pflicht.

Wenn man beim Parken ebendort ohne Mautvignette erwischt wird,
kann man also auch weiterhin darauf bestehen, nicht über die Autobahn
dahin gelangt zu sein - es wird dennoch ordentlich teuer, so der
ARBÖ. Pkw-Fahrer, die das österreichische Autobahnen- und
Schnellstraßennetz ohne gültige Mautvignette benützen, müssen mit
einer Ersatzmaut von EUR 120,- oder mit einer Anzeige rechnen, deren
Strafrahmen bis maximal EUR 2.180,- reicht.

Der ARBÖ kritisiert vor allem, dass nicht nur die
KraftfahrerInnen, sondern auch die MitarbeiterInnen all jener
Tankstellen, Raststätten und Betriebe - die bisher ohne Vignette die
Arbeitsstätte erreichen konnten - kräftig zur Kassa gebeten werden.
In einem Schreiben an die ÖSAG hat der ARBÖ auf diese Umstände
aufmerksam gemacht und die "Herstellung" des ursprünglichen
vignettenfreien Zustandes gefordert.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (01) 891 21-244
e-mail:presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

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