• 26.05.2002, 13:34:14
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Csörgits zu Nachtarbeit: Gesundheit darf nicht auf der Strecke bleiben

Bartenstein soll sich der Verantwortung als Arbeitsminister bewusst werden

Wien (ÖGB). Die Neuregelung der Nachtarbeit müsse dazu genützt
werden, die Belastungen für die NachtarbeiterInnen - für Frauen und
für Männer - bestmöglich zu kompensieren, fordert
ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin Renate Csörgits. "Der
vorliegende Begutachtungsentwurf trägt dem nicht Rechnung",
kritisiert Csörgits. Sogar das Sozialministerium warne in seiner
Stellungnahme davor, die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen den
Interessen der Wirtschaft unterzuordnen, doch der für den
Gesetzesentwurf zuständige Minister Bartenstein vergesse
offensichtlich wieder einmal, dass er nicht nur Wirtschafts-, sondern
auch Arbeitsminister sei. Hauptkritikpunkt des ÖGB: Im
Gesetzesentwurf ist kein verpflichtender Zeitausgleich für die
NachtarbeiterInnen vorgesehen.++++

"Medizinische Untersuchungen belegen, dass Nachtarbeit 160 Prozent
der Tages-Leistung erfordert. Viele NachtarbeiterInnen haben
Schlafstörungen und Erkrankungen des Verdauungsapparates", sagt
Csörgits. Bei vieljähriger Nachtarbeit sei zudem ein deutlich höheres
Auftreten von chronischen Erkrankungen, insbesondere im
Herz-Kreislauf-Bereich festzustellen. Bei nachtarbeitenden Frauen
komme dazu, dass sie sich am Tag oft dem Haushalt und der Betreuung
der Kinder widmeten, und so die gesundheitliche Belastung noch
verschärft würde. "Die gesundheitliche Beeinträchtigung von
NachtarbeiterInnen ist durch Studien und Umfragen belegt. Ebenso die
Tatsache, dass Nachtarbeit für das Familienleben große
Einschränkungen bringt. Wir brauchen deshalb besondere
Schutzmaßnahmen für die Betroffenen", erklärt Csörgits.

Konkret fordert der ÖGB für jede Stunde Nachtarbeit gesetzlich
fixiert ein Zeitguthaben von mindestens zehn Prozent, das der
Erholung dient und nicht in Geld abgelöst werden kann. Im
Gesetzesentwurf ist das nicht vorgesehen, ebenso wenig der vom ÖGB
geforderte Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz bei Versorgung von
pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder die Sicherstellung des
Transports vom und zum Arbeitsplatz und die Bereitstellung von warmen
Speisen für die NachtarbeiterInnen.

Csörgits: "Die Wirtschaft lehnt diese Maßnahmen als zu teuer ab -
und Minister Bartenstein ist der Argumentation der Wirtschaft 'brav'
gefolgt. Der Großteil unserer Forderungen ist im Gesetzesentwurf
nicht wiederzufinden - dafür ist dort zu lesen, dass der Entwurf kaum
über die Mindestbestimmungen der EU hinausgeht, 'um die Wirtschaft
nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.' Und was ist mit der
Gesundheit der ArbeitnehmerInnen, die ist so ohne weiteres
belastbar?", kann man da nur den zuständigen "Arbeitsminister"
fragen.(mfr)

ÖGB, 26. Mai 2002 Nr.473

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Martina Fassler-Ristic
Tel.: 01/534 44-480
Fax: 01/533 52 93

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