- 23.05.2002, 10:16:34
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52. Städtetag: Kommunale Dienstleistungen unter Wettbewerbsdruck=
Wien, (OTS) Noch viele offene Fragen hinsichtlich der
zukünftigen Entwicklung kommunaler Dienstleistungen orteten Fachleute
im Rahmen eines Expertengespräches am Donnerstag, anlässlich des 52.
Städtetages in Graz. Grundtenor der einzelnen Beiträge: Die
derzeitige Liberalisierungspolitik innerhalb der EU würde auf der
lokalen Ebene der Städte und Gemeinden gegenwärtig nicht nur
Rechtsunsicherheit verursachen, sondern auch Fragen nach dem
grundsätzlichen wirtschaftlichen Eigenwert und Autonomie der "dritten
Ebene" aufwerfen.
Rainer Plassmann, Generalsekretär des europäischen Verbandes der
öffentlichen Unternehmen, betonte, dass die derzeit seitens der EU
diskutierten Wettbewerbsöffnungen im kommunalen
Dienstleistungsbereich, also etwa Krankenhäuser, Kindergärten oder
Sozial/Wohlfahrtseinrichtungen, "in der Theorie zwar gut klängen, im
Kernpunkt aber die Handlungsfähigkeit der europäischen Kommunen
maßgeblich vermindern könnten."
Finanzausgleich wird großen Städten nicht mehr gerecht
Wiens Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieder erinnerte daran, dass
insbesondere große Städte gegenwärtig unter Finanzdruck geraten
seien. Durch ihre zentralörtliche Aufgabenstellung etwa im Bildungs-,
Wirtschafts- und Gesundheitsbereich, würden die großen Städte
wesentliche Aufgaben erfüllen, die sie aber nicht entsprechend
abgegolten bekämen. Kritik übte er auch an der derzeitigen Struktur
des Finanzausgleiches, der den vielen dynamischen Faktoren, wie etwa
dem suburbanen, kostenintensiven "Speckgürtel"-Phänomen, nicht mehr
gerecht werden würde. Hinsichtlich der Privatisierungs-Euphorie des
Bundes merkte er an, dass diese sicherlich kein Patentrezept für
sämtliche wirtschaftlichen Erfordernisse darstelle. Derzeit sei die
Situation jene, so Rieder, dass der Bund sich immer öfter aus
wichtigen Agenden zurückziehe und gleichzeitig den Städten und
Gemeinden immer mehr Aufgaben übertrage, ohne jedoch für deren
Finanzierung zu sorgen.
Liberalisierung ist nicht mit merklicher Preisreduktion
gleichzusetzen
Die auch für den einzelnen Bürger spürbaren Verbesserungen und
Verbilligungen im Bereich der Telekom-Infrastruktur, welche von
Seiten der EU oftmals als Hauptargument für die Richtigkeit einer
allgemeinen Wettbewerbsöffnung angeführt werden, dürften nach dem
Verfassungsrechtler Michael Holoubek nicht verallgemeinert werden. So
sei es keineswegs ausgemacht, dass eine Liberalisierung anderer
kommunaler Infrastrukturleistungen, wie etwa die Abfallentsorgung
oder die allgemeine Wasserversorgung, eine spürbare Preisreduktion
bei gleichbleibendem Gewährleistungsniveau zur Folge hätten. Auch
hinsichtlich des oftmals apostrophierten Wechsels von der
"Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung" forderte er kritische
Distanz ein, da letztere ein gewisses Marktrisiko angesichts der
erhofften ökonomischen Effizienzpotentialen für akzeptabel halte.
Weiters erinnerte er daran, dass der Erfolg eines Systems immer nach
unterschiedlichen Kriterien bewertet werden könne, somit
fiskalpolitische Optimierungen eines, ein breites Leistungsangebot
und sozialer Frieden weitere und ebenso wichtige Kriterien seien.
Liberalisierung trägt Unterschrift der EU-Mitgliedsstaaten
Stefan Moser von der Europäischen Kommission erinnerte daran,
dass die Richtlinien der Kommission keineswegs "einsame
Entscheidungen" seien, sondern maßgeblich von den Mitgliedsstaaten
der EU mitbestimmt und mitgetragen worden seien. Ebenso betonte er,
dass die Mitteilungen der EU-Kommission hinsichtlich des
Stellenwertes der kommunalen Daseinsfürsorge eine Präzision des
EG-Vertrages darstellten, somit also nicht nur selbstbindend seien,
sondern darüber hinaus sehr wohl eine Präzisierung und damit auch ein
höheres Ausmaß an Rechtssicherheit darstellen würden.
Weitere Beiträge beschäftigten sich mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen der kommunalen Daseinsfürsorge. Grundtenor dabei
war, dass die rechtlich-wirtschaftliche Situation der Gemeinden bei
Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Bereich der kommunalen
Daseinsfürsorge dermaßen unterschiedlich sei, dass die
wettbewerbsorientierten Ansätze der EU gegenwärtig zu allgemein und
damit auch unpraktikabel seien. Eine große Rechtsunsicherheit sei
oftmals die Folge. (Schluss) hch
Rückfragehinweis:
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Mag. Hans-Christian Heintschel
Tel.: 4000/81 082
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