• 21.05.2002, 13:46:36
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  • OTS0131 OTW0131

Erfolg des Rechtanwaltsvereins im Kampf gegen Gewinnzusagen: Ab sofort darf keine Gewinnzusage der Wiener EVD Direktverkauf AG mit Beweisdokumenten des Anwaltes Jürgen Maul ohne Angabe dessen Berufsorganisation versendet werden.

Wien (OTS) - Jeder Konsument kennt die lästigen Gewinnzusagen.
Bunte Briefe erklären dem Empfänger er hätte - quasi - das große Los
gezogen. Mit der Aufforderung, man möge sich nur rasch melden, damit
der Gewinn nicht verloren gehe, versuchen die zumeist im Ausland
niedergelassenen Absender die Konsumenten zum Anruf einer
kostenpflichtigen Telefonnummer zu bewegen. Im Regelfall folgt die
Enttäuschung. Und eine immens hohe Telefonrechnung. Die Verfasser von
Gewinnzusagen spielen gerne mit Variationen amtlicher Schreiben oder
involvieren als besonders glaubwürdig angesehene Personen in den
Text. Politiker, Ärzte und zuletzt auch Rechtsanwälte sollen den
Konsumenten von der angeblichen Seriosität überzeugen. Dagegen
schritt der Österreichische Rechtsanwaltsverein, vertreten durch
seinen Vorsitzenden und jetzigen Wiener Kammerpräsidenten Dr. Harald
Bisanz, erfolgreich ein. Die Wiener EVD Direktverkauf AG darf ab
sofort nicht mehr mit Anwälten, ohne Hinweis auf deren
Kammerzugehörigkeit - damit ist die Information verbunden, in welchem
Land der Anwalt tätig ist - werben.

Im März 2002 hat der Rechtsanwaltsverein gegen die Wiener EVD
Direktverkaufs AG eine Klage eingebracht, da in österreichischen
Haushalten Telegramme einlangten mit dem Hinweis auf "größter Gewinn
den Friedrich Müller je ausbezahlt hat" (Friedrich Müller ist ein für
EVD Direktverkaufs AG eingetragenes Markenzeichen) und nur noch
wenige Tage zur Auszahlung von "E 100.000,00". Die Empfänger wurden
in dem Telegramm aufgefordert "keine Zeit zu verlieren, wir erwarten
dringend Ihren Antrag; Tel. 0900/540318 (max. E 3,64/Min) oder per
Brief". Weiters enthielt das Telegramm den Hinweis "beachten Sie auch
die beiliegenden Beweisdokumente vom öffentlichen Notar - STOPP - von
Rechtsanwalt Maul - STOPP - sowie die Postanweisung - ENDE-". Dabei
war unter der Bezeichnung "Bestätigung" der Hinweis von Rechtsanwalt
Jürgen Maul, dass "EDV/IVH am 8.2.2002 unwiderruflich E 100.000,00
ausbezahlt. Die Postanweisung für die E 100.000,00 wurde vom
Vorstand, vom Gewinnjuror IVH und von meiner Person (gemeint:
Rechtsanwalt Jürgen Maul) bereits unterfertigt". Weiters heißt es in
der Bestätigung "Ihr Antrag für die E 100.000,00 fehlt aber noch.
Dieser kann aufgrund von der absoluten Dringlichkeit und Wichtigkeit
unter der neu eingerichteten ................ Telefonnummer
................ oder auch per Brief erfolgen.

Schließlich findet sich, und das hat die Rechtsanwälte vollends
auf den Plan gerufen, die Faksimile einer "Postanweisung", ausgefüllt
mit "E 100.000,00" und eines Rundstempels "Postamt 1011 Wien" mit
aktuellem Datum aus dem Jahr 2002 und der Bestätigung (mit
Faksimile-Unterschrift) "genehmigt von Jürgen Maul, Rechtsanwalt",
etc.

Der Österreichische Rechtsanwaltsverein klagte mit dem Hinweis,
dass - abgesehen von der sonstigen rechtlichen Wertung solcher
Gewinnzusagen, die im gesamten europäischen Raum zur Einführung von
Gesetzen führten, dass zugesagte Gewinne einklagbar sind - sich die
österreichischen Rechtsanwälte vor allem dadurch beschwert fühlen,
dass die Bevölkerung glaubte, es handle sich bei "Rechtsanwalt Jürgen
Maul" um einen in Österreich eingetragenen Rechtsanwalt. Es fehlte
jede Angabe einer Adresse auch gab es keinen Hinweis, dass dieser
Rechtsanwalt in Frankfurt eingetragen ist. Auch die
Berufsorganisation, der er angehört (also seine deutsche
Rechtsanwaltskammer) war nicht angegeben, so dass die Adressaten
vollkommen im Dunklen tappen, von wem sie hier "anwaltlich
aufgefordert" waren. Um einem Urteil zu entgehen und in
offensichtlich richtiger Einschätzung der Rechtslage hat die Wiener
EVD Direktverkauf AG am 8. Mai 2002 vor dem Handelsgericht Wien eine
Unterlassungserklärung abgegeben. Diese ist rechtskräftig und muss
auf Kosten der beklagten Partei veröffentlicht werden.

Mutiger zeigen sich die EVD Direktverkaufs AG und der
"Rechtsanwalt Jürgen Maul", wenn es gegen Personen geht, die die
Praktiken der Gewinnzusagen kritisieren. Gegen diese wurden Klagen
anhängig gemacht. Nach der Unterlassungserklärung der EVD
Direktverkaufs AG kann man auf den Ausgang der Verfahren gespannt
sein ...

Rückfragehinweis:

Dr. Rudolf Jirovec
Bauernmarkt 24, 1010 Wien
Telefon: (01) 531 32
mailto:[email protected]

Rechtsanwalt Mag. Gerold Beneder
Franz-Josefs-Kai 27/DG/9, 1010 Wien
Telefon: (01) 532 78 99
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/NEF/OTS

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