• 17.05.2002, 11:41:12
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GATTERER: BEDAUERT ENTSCHEIDUNG BELGIENS FÜR AKTIVE STERBEHILFE=

Wien, 17. Mai 2002 (ÖVP-PK) ÖVP-Abgeordnete Edeltraud Gatterer
bedauert sehr, dass nun auch in Belgien die aktive Sterbehilfe
gesetzlich erlaubt ist. "Ich bin entsetzt über die Entscheidung
Belgiens, der aktiven Sterbehilfe zuzustimmen" und sie fragt,
"welchen Wert dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
überhaupt zugesprochen wird, da sich dieser doch gerade eindeutig
gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat. Die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollte richtungsweisend
für die Sterbehilfedebatte in Europa sein und bestätigt den Weg, den
Österreich eingeschlagen hat. Nicht die 'Tötung auf Verlangen',
sondern Betreuung, Begleitung, Ausbildung und Palliativmedizin sind
die Maßnahmen, um ein Gegenmodell zur Sterbehilfe wie in den
Niederlanden und nun auch in Belgien zu schaffen", betont Gatterer,
die sich als Expertin auf dem Gebiet der Rechte von todkranken
Menschen namhaft gemacht hat. ****

Das Parlament in Brüssel hat am 16. Mai ein Sterbehilfegesetz -
welches als das liberalste weltweit gilt - beschlossen, und das,
obwohl die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
am 29. April einen Antrag auf aktive Sterbehilfe ablehnten. Die
Britin Diane Pretty, die an einer unheilbaren, schmerzvollen
Krankheit litt, wollte, dass ihr Mann ihr legal beim Sterben helfen
darf. Die Richter erklärten aber, dass es kein Grundrecht eines
Menschen auf Hilfe beim Sterben gibt. Sie entschieden, dass das
garantierte "Recht auf Leben", welches der Europarat in den
Menschenrechtskonventionen niedergeschrieben hat, nicht die
Umkehrung, nämlich ein Recht das Leben zu beenden, einschließt. Die
Britin erlag wenige Tage nach der Entscheidung der Richter ihrem
tragischem Leiden.

Bei dem österreichischen Modell der "Familienhospizkarenz" können
Arbeitnehmer ab 1. Juli 2002, die die Betreuung eines sterbenden
Angehörigen oder schwer kranken Kindes übernehmen, einen
Rechtsanspruch auf Herabsetzung oder Veränderung ihrer
Normalarbeitszeiten erhalten. Die Karenzzeit kann in Anspruch
genommen werden, um sich um Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkelkinder,
Adoptiv- und Pflegekinder, Lebensgefährten, Geschwister sowie um
Schwiegereltern und Schwiegerkinder zu kümmern. Auch können mehrere
Angehörige einer Familie gleichzeitig "in Karenz gehen". Während der
Karenzzeit gilt der volle Kündigungsschutz, und die Bezieher bleiben
während der Zeit kranken- und pensionsversichert. Die Anmeldung der
"Sterbekarenz" ist auch auf unbürokratischem Weg möglich. Es genügt,
dem Arbeitgeber fünf Tage vor Beginn Bescheid zu geben. "Österreich
schlägt eindeutig einen anderen, einen positiven Weg ein" schloss
Gatterer.
(Schluss)

Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub

Pressestelle
Tel. 01/40110-4432

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