• 15.05.2002, 09:08:49
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  • OTS0024 OTW0024

LH Haider verlangt Reform des Verfassungsgerichtshofes

Bürger soll rascher zu seinem Recht kommen - Prinzip der Gewaltenteilung gilt, Kritik an Verfassungsrichter "normal" - Das letzte Wort hat Gesetzgeber

Klagenfurt (LPD) - Die im Tätigkeitsbericht geäußerte Kritik des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wies Landeshauptmann Jörg Haider
gestern als "dumm und kindisch" zurück. Die Kritik sei wohl auf eine
Fleißaufgabe eines Sekretärs zurückzuführen, so Haider. Es zeige
sich daran ein grobes Mißverständnis der Verfassungsrichter von
ihrer Funktion, weil sie sich wie losgelöst von der Demokratie
verhalten würden. Dass das letzte Wort das Volk und damit der
Gesetzgeber habe, das tue ihnen weh.

Eine direkte Konfrontation etwa am Beispiel Kärntner
Ortstafelerkenntnis traue man sich nicht zu führen, verwies Haider
auf den Vortrag bzw. die Diskussion mit dem
Verfassungsgerichtshofpräsidenten kürzlich in Villach. Richter, die
Angst vor inhaltlichen Auseinandersetzungen haben, wären nicht
demokratiefähig.

Der Verfassungsgerichtshof habe im Fall des Erkenntnisses seine
Kompetenz klar überschritten und sich das Recht angemaßt, das ihm
nicht zustehe, unterstrich der Landeshauptmann. Es gebe viele, die
sich kritisch mit der Spruchpraxis des VfGH auseinandersetzen, etwa
Prof. Günther Winkler, der seine schonungslose Kritik im Zusammenhang
mit der Ortstafelfrage kürzlich in einem Buch publiziert hat. Dieses
Erkenntnis sei wenig aufschlußreich, man werde sich abseits davon um
eine Lösung bemühen, führte Haider aus. Denn es habe nichts bewirkt
außer einer Störung des guten Miteinanders, 25 Jahre habe es eine
friedvolle Entwicklung gegeben, unterstrich der Landeshauptmann.
Jedenfalls werde es auf der Grundlage dieses Erkenntnisses keine
zusätzlichen Ortstafeln in Kärnten geben, wiederholte Haider.

Der Landeshauptmann forderte eine Reformprozeß des VfGH ein, an
dessen Ende ein VfGH stehen müsse, der jedenfalls mehr an
Verfassungsprinzipen und Demokratie orientiert sei. Neu zu
diskutieren sei, warum dieser in kleinen Senaten Entscheidungen
treffe, warum sie als Nebenberufsrichter bzw. teilzeitbeschäftigt
tätig seien. Es müsse vor allem diskutiert werden, wie die
Bürger rascher zu Entscheidungen kommen, die auch halten und wie
der VfGH wieder eine einschätzbare Spruchpraxis entwickeln könne.
Die Höchstrichter sind öffentliche Personen, sind politisch
ausgewählt und stehen genauso kritisch im Blickpunkt der
Öffentlichkeit wie Politiker und müssen es daher aushalten,
kritisiert zu werden, sagte Haider mit dem Hinweis auf das Prinzip
der Gewaltenteilung. (Schluss)

Rückfragehinweis: Kärntner Landesregierung

Landespressedienst
Tel.: (0463) 536-2852
http://www.ktn.gv.at/index.html

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