- 15.05.2002, 09:04:23
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AK: KonsumentInnen müssen vom freien Gasmarkt profitieren können
Wien (AK) - Ab 1. Oktober 2002 können KonsumentInnen ihren
Gasversorger frei wählen. Die AK sieht der Marktöffnung vorsichtig
entgegen: Denn für Kleinabnehmer, also Single- und
Pensionistenhaushalte, wird sich ein Lieferantenwechsel kaum
auszahlen, befürchtet die AK. Daher fordert die AK eine
Preisaufsicht, die aktiv werden soll, wenn die Preise für
Großverbraucher sinken, aber für Kleinabnehmer unverändert bleiben.
Bei der freien Wahl des Gasversorgers muss es auch für
KleinverbraucherInnen in den Haushalten eine echte Chance geben, dass
sie das günstige Angebot wählen können, sagt die AK. Außerdem soll
bei der Regulierungsbehörde, die die AK begrüßt, eine
Schlichtungsstelle angesiedelt sein, an die sich Konsumenten zB bei
Abrechnungs-Streitigkeiten wenden können. Seit der Strom-Marktöffnung
zeigt sich nämlich, dass die Beschwerden vor allem bei den
Strom-Abrechnungen stark zugenommen haben, weiß die AK. ****
Ab 1. Oktober 2002 können KonsumentInnen ihren Gaslieferanten - genau
so wie beim Strom - frei wählen. Die AK begrüßt im Entwurf zum
Gaswirtschaftsgesetz, dass Lieferanten mit Netzbetreibern nicht zu
Verhandlungen über die Bedingungen für die Nutzung des jeweiligen
Netzes und die Tarife gezwungen sein sollen, sondern dass ein
regulierter Netzzugang mit Tariffestsetzung geplant ist.
Außerdem ist es auch positiv, dass es eine Regulierungsbehörde - wie
beim Strom - geben soll. Die AK schlägt aber vor, dass zB die
Tätigkeit eines Fernleitungsunternehmens oder eines
Verteilerunternehmens weiterhin vom Wirtschaftsministerium genehmigt
werden soll, also nicht jede gaswirtschaftliche Kompetenz beim
Regulator angesiedelt werden soll.
Kleinverbraucher müssen vom freien Gasmarkt profitieren
Bei der freien Wahl des Gasversorgers muss es auch für
KleinverbraucherInnen in den Haushalten eine echte Chance geben, dass
sie das günstige Angebot wählen können, sagt die AK. Denn die AK
befürchtet, dass gerade Kleinverbraucher, wie Single- oder
Pensionistenhaushalte, nicht von einem Lieferantenwechsel profitieren
werden. Die AK will daher eine Preismissbrauchsaufsicht. Diese sollte
etwa dann aktiv werden, wenn die Preise für Großverbraucher sinken,
jedoch für die Kleinabnehmer unverändert bleiben. Außerdem soll eine
Schlichtungsstelle beim Regulator angesiedelt sein, an die sich
Konsumenten bei Streitigkeiten resultierend aus Strom- und
Gaslieferungen wenden können. Seit der Strommarkt-Öffnung zeigt sich,
dass sich Konsumenten vor allem mit ihren Stromabrechnungen
herumstreiten, sagt die AK.
Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
Tel.: (++43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at
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