- 14.05.2002, 14:20:04
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Betriebliche Mitarbeitervorsorge: Leitl sieht "Sozialpartner und Regierung auf gutem Weg"
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich sieht bei "Abfertigung Neu" "weitgehende Annäherungen in wesentlichen Punkten"
Wien (PWK333) - Heute, Dienstag, dem 14. Mai 2002, wurde der
Gesetzesentwurf zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge im Ministerrat
beschlossen. Nach "konstruktiven Gesprächen" zwischen Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervertretern und der Bundesregierung zeigt sich
Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, mit den
bislang vorliegenden Ergebnissen durchaus zufrieden: "Sozialpartner
und Regierung sind auf einem guten Weg. In den Verhandlungen konnte
in entscheidenden Punkten eine weitgehende Annäherung erzielt
werden."
Wesentlich für eine breite Rechtssicherheit der betrieblichen
Mitarbeitervorsorge ist, dass es nun doch eine Verankerung des
Beitragssatzes von 1,53 Prozent im Gesetz selbst statt einer Regelung
in einem Generalkollektivvertrag geben wird. Zudem wird entgegen
bisherigen Plänen der Beitrag von den Gebietskrankenkassen eingehoben
werden. Leitl: "Das ist eine begrüßenswerte pragmatische Lösung.
Außerdem ist es in Gesprächen mit der Sozialversicherung gelungen,
die Verwaltungskosten für die Beitragseinhebung entscheidend auf 0,3
Prozent zu reduzieren."
Leitl begrüßt auch die klare Willens- und Absichtserklärung der
Bundesregierung (Protokollanmerkung im Ministerrat), eine
Zukunftsvorsorge für Selbständige zu gleichartigen Bedingungen wie
bei den Arbeitnehmern zu schaffen: "Das stellt einen Durchbruch in
der Zukunftsvorsorge auch für Selbständige in Österreich dar. Damit
wurde insbesondere für Gründer eine wesentliche Barriere beseitigt,
weil damit ein Zukunftsvorsorgesparen nicht unterbrochen und ein
Wechsel zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung
problemlos möglich wird, wie dies den Erfordernissen der Arbeitswelt
des 21. Jahrhunderts entspricht."
Auch bei der Frage der Ersatzzeitenregelung bewegte man sich auf
einen Kompromiß zu, so Leitl. Für die Zeit des Karenzgeldbezuges und
die Dauer der Familienhospizkarenz wird nach den Vorschlägen der
Sozialpartner der Familienlastenausgleichsfonds und nicht der
Arbeitgeber herangezogen. Für die Betriebe wird nur im Fall des
Präsenz- und Zivildienstes sowie des Wochen- und Krankengeldbezuges
ein Beitrag von 1,53 Prozent fällig.
Offen für die Wirtschaft ist bei aller positiver Gesprächsatmosphäre
noch die Frage der steuerfreien Auflösung der
Abfertigungsrückstellungen. Durch die krankheitsbedingte Absenz des
Finanzministers bei den Verhandlungen konnte diese für die Betriebe
wichtige Frage vorerst nicht geklärt werden, daher blieb der
ursprüngliche Regierungsentwurf unverändert. Allerdings wurde
vereinbart, dass es schon in nächster Zeit eingehende Gespräche mit
dem Finanzminister geben soll, um auch hier eine einvernehmliche
Lösung vor der parlamentarischen Behandlung der betrieblichen
Mitarbeitervorsorge sicherzustellen.
Das Gesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge tritt mit 1.
Juli 2002 in Kraft. Allerdings werden Beitragszahlungen erst ab dem
1. Jänner 2003 zu leisten sein. In der Zwischenzeit sind alle
Vorbereitungsarbeiten für ein klagloses Funktionieren
sicherzustellen. (RH)
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