- 14.05.2002, 12:50:42
- /
- OTS0142 OTW0142
Fasslabend: Beitragszahlungen in Abfertigungskasse auch für Frauen in Karenz
Zweites Standbein der Altersvorsorge wird auch für Frauen Realität
Wien, 14. Mai 2002 (ÖAAB-PD) Kinderbetreuungszeiten werden in die
Beitragszeiten der Abfertigung Neu einbezogen, freute sich heute,
Dienstag, ÖAAB - Bundesobmann Dr. Werner Fasslabend, der am
vergangenen Sonntag neuerlich die Forderung an die Regierung erhoben
hatte, diesen Punkt bei der Umsetzung der Abfertigung Neu zu
berücksichtigen. "Wäre man darüber hinweggegangen, so hätte das
bedeutet, daß Frauen auch in der zweiten Säule der Altersvorsorge mit
dem gleichen Problem konfrontiert gewesen wären wie schon derzeit:
Daß sie durch den Wegfall von Beitragszahlungen während der
Kinderbetreuungszeiten am Ende ihres Berufslebens eine empfindliche
finanzielle Einbuße hätten hinnehmen müssen. Mit der Fortzahlung der
Beiträge in die Abfertigungskassen während der Karenz wird dieses
Manko beseitigt", so Fasslabend. ****
Der Appell in letzter Sekunde habe offenbar Wirkung gezeigt. Mit der
Einbeziehung der Forderung des ÖAAB in den Ministerratsentwurf zur
Abfertigung Neu habe die Regierung bewiesen, daß sie
Familienförderung ernst nimmt. Die Fortzahlung der Beiträge während
der Karenz würden auch dazu beitragen, daß die eklatante Schere bei
Einkommen von Männern und Frauen ein wenig kleiner werde und der
Aufbau eines zweiten Standbeins in Form einer Zusatzpension für
Frauen Realität wird. Damit sei die Abfertigung Neu nun wirklich zu
einem "großen Wurf" in der Sozialpolitik und zu einem der Eckpunkte
des neuen Sozialrechtes geworden, sagte Fasslabend.
Mit dem Beschluß des Ministerrates eine Woche früher als geplant, sei
die Umsetzung der Abfertigung Neu zudem "absolut im Zeitplan" und es
sei damit zu rechnen, daß die Neuregelung, wie vom ÖAAB wiederholt
gefordert, mit 1. Juli in Kraft trete. Bis zu diesem Zeitpunkt werde
auch weiterhin an einem "Feinschliff" des Gesetzes gearbeitet werden,
betonte Fasslabend.
(Schluß)
Rückfragehinweis: ÖAAB-Pressestelle
Tel.:(++43-1) 40143/216
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AAB/AAB






