- 14.05.2002, 12:25:10
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FINANZAUSSCHUSS: WEG FREI FÜR UNABHÄNGIGEN FINANZSENAT Alle Fraktionen für Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz=
Wien (PK) - Nachdem die Koalitionsparteien im Budgetausschuss
eine befristete Verlängerung der Flexibilisierungsklausel
ermöglicht hatten, stimmte die Opposition im unmittelbar danach
tagenden Finanzauschuss einem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz
zu; es dient der Einrichtung des "Unabhängigen Finanzsenates" als
unabhängiger Berufungsbehörde für alle zweitinstanzlichen
Rechtsmittelverfahren in Steuerangelegenheiten sowie in Zoll- und
Finanzstrafsachen. Der einstimmige Beschluss erfolgte auf der
Grundlage des F-V-Initiativantrages 666/A, der alle Änderungen an
dem ursprünglichen Regierungsentwurf berücksichtigt, die die
Abgeordneten im bisherigen parlamentarischen Verfahren
vorgenommen haben. Dazu zählen die Verschiebung des
Inkrafttretens der Reform auf den 1. Jänner 2003, die
uneingeschränkte Zulassung nichtdeutscher Amtssprachen im
Rechtsmittelverfahren und die Einschränkung der Ausnahmen, in
denen auf eine mündliche Verhandlung zur Klärung der Sach- und
Rechtslage verzichtet werden kann.
In einer kurzen Debatte beantwortete Finanzstaatssekretär Alfred
Finz Fragen der Abgeordneten Marianne Hagenhofer (S) und Werner
Kogler (G). Finz erläuterte, dass der vorgesehene Schutz der
Bediensteten bei Verwendungsänderungen gerechtfertigt sei, weil
es sich beim unabhängigen Finanzsenat um eine Behörde mit sieben
Standorten in ganz Österreich handle.
Die Kostenneutralität des Gesetzes ist für Finz gegeben, da die
neue Behörde einerseits mit etwas weniger Bediensteten auskommen
werde als bisher und beim Sachaufwand sowie bei der EDV auf
Ressourcen der Finanzlandesdirektionen zurückgreifen könne.
Die Unabhängigkeit von Bediensteten, die aus einer Tätigkeit beim
unabhängigen Finanzsenat in eine weisungsgebundene Tätigkeit
zurückkehren, sah der Staatssekretär ebenso wenig beeinträchtigt
wie beispielsweise die Unabhängigkeit eines Richters, der in eine
Verwaltungsfunktion wechselt. (Schluss)
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