• 14.05.2002, 12:15:20
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ARBÖ: Ein vergessenes "A-Pickerl" kann in Italien den Führerschein kosten=

Wien (ARBÖ) - Die Frage, ob man die "Strafzettel" aus dem Ausland
auch wirklich bezahlen muss und in weiterer Folge, ob eine im Ausland
begangene Verwaltungsübertretung in Österreich verfolgt werden kann,
wird auch an den ARBÖ immer wieder gestellt. Daher informieren die
ARBÖ-Verkehrsjuristen vor dem Pfingstferienwochenende.

Derzeit gibt es nur mit der Bundesrepublik Deutschland ein
sogenanntes Vollstreckbarkeitsübereinkommen. Das bedeutet, dass der
"Strafzettel" nach Österreich nachgeschickt und - ab einem gewissen
Strafbetrag - von den hiesigen Behörden exekutiert wird. Mit anderen
Ländern gibt es keine Abkommen. In diesen Fällen kann bei einer
Wiedereinreise, sofern man von der Exekutive kontrolliert wird, der
offene Strafbetrag eingehoben werden, warnt der ARBÖ.

Unbedingt vor Antritt der Urlaubsreise ist das Einholen von
Informationen über landesübliche Tempolimits und andere
Verkehrsregeln zu empfehlen. Diese können anderen Bestimmungen als in
Österreich unterliegen und vor allem strenger geahndet werden, so die
ARBÖ-Verkehrsjuristen.

Bella Italia kann ganz schön teuer werden

Besonders aufmerksam sollten Autofahrer bei Italienreisen sein,
beispielsweise ihr Länderkennzeichen - das sogenannte "A-Pickerl" -
wirklich am Auto aufgeklebt zu haben. Für dieses Vergehen kann in
Italien sogar der Führerschein entzogen werden, wie österreichische
Urlauber schon erfahren mussten. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen wissen im
Zusammenhang mit anderen Verkehrsdelikten auch von Beschlagnahmungen,
dem Entzug von Dokumenten und hohen Geldstrafen.

ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert erläutert zum
Länderkennzeichen: "Das Aussehen des Unterscheidungszeichens ist im
Kraftfahrgesetz genau geregelt und muss diesen Vorschriften
entsprechen. Das Anbringen diverser Varianten in nicht
gesetzesgemäßer Ausführung wäre ebenfalls strafbar. Auch die
sogenannten EU-Kleber, die zumindest in Österreich bis zur Einführung
der EU-Kennzeichen unter gewissen Voraussetzungen toleriert werden,
ersetzen nicht das derzeit erforderliche Unterscheidungskennzeichen."

Andere Länder, gleiche Handy-Sitten

Der ARBÖ macht auch darauf aufmerksam, dass das Telefonieren am
Steuer ohne Freisprecheinrichtung nicht nur in Österreich, sondern
auch in anderen EU-Staaten verboten ist. So in Belgien, Dänemark,
Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Aber auch
in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Ungarn, Tschechien und der Schweiz ist das Handy am Ohr
verboten.

Besonders wichtig ist es, bei einem Unfall im Ausland jedenfalls
die Polizei zu verständigen, auch wenn es sich nur um einen kleinen
Sachschaden handeln sollte. Die von der Polizei ausgestellte
Unfallbestätigung kann nämlich sehr wichtig beim Grenzübertritt nach
Österreich sein, um den Verdacht der Fahrerflucht nicht aufkommen zu
lassen, wie der ARBÖ abschließend informiert. Weitere Informationen
rund um das Thema Touristik finden Sie auch unter www.arboe.at.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (01) 7891 21-244
e-mail:[email protected]
Internet: http://www.arboe.at

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