- 14.05.2002, 12:00:57
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Böhacker: Abgabenrechtsmittelreform-Gesetz im Finanzausschuß einstimmig beschlossen=
"Insgesamt kommt es zu einer Stärkung der Bürgerrechte, vor allem, weil eine unabhängige Rechtsmittelbehörde tätig wird"
Wien, 2002-05-14 (fpd) - "Hinter dem sperrigen Titel
"Abgabenrechtsmittelreform-Gesetz" verbirgt sich ein international
herzeigbar, vergleichbarer, neuer Ansatz für den zweitinstanzlichen
Rechtsmittelweg (Angleichung des Rechtschutzstandards an jene der
unabhängigen Verwaltungssenate der Länder und des unabhängigen
Bundesasylsenates)", erklärte heute FPÖ-Finanzsprecher Abg. Hermann
Böhacker nach der einstimmigen Beschlußfassung im parlamentarischen
Finanzausschuß ****.
Das Abgabenrechtsmittelreform-Gesetz (die Schaffung der unabhängigen
Finanzsenate) sei ein weiterer, großer Reformschritt in der gesamten
Neuordnung der österreichischen Finanzverwaltung. Auch der Bereich
"Neuorganisation des Finanzamtswesens" durch die Schaffung von
Wirtschaftsräumen, der Unabhängige Finanzsenat, aber auch die in
Kürze zu beschließende Neuordnung des Prüfungswesens im Bereich der
lohnabhängigen Abgaben seien allesamt "Meilensteine",
Reformfortschritte dieser Regierung, erklärte Böhacker.
Dieser unabhängige Finanzsenat würde auch eine wesentliche Entlastung
der Höchstgerichte (VwGH und VfGH) bedeuten. Wenn nämlich
Berufungserledigungen durch einen unabhängigen Senat erledigt würden,
wäre die Akzeptanz der Entscheidung beim Rechtsmittelwerber
wesentlich höher, als wenn eine Entscheidung durch einen
weisungsgebundenen Beamten erfolge. Daher würden die Verfahren vor
dem VWGH und dem VfGH wesentlich zurückgehen, meinte Böhacker.
Dazu komme, daß dieser unabhängige Finanzsenat auch dem Prinzip der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit in der Verwaltung
entspreche. Außerdem bestünden keinerlei für Gerichte übliche
Zugangsbeschränkungen. Es gebe keine Gebührenpflicht, keine Kosten im
Falle des Nichtobsiegens, auch kein Anwaltszwang sei vorgesehen.
"Insgesamt kommt es zu einer Stärkung der Bürgerrechte, vor allem,
weil eine unabhängige Rechtsmittelbehörde tätig wird. Der Hauptsitz
des unabhängigen Verwaltungssenates werde Wien sein. In den
Bundesländern Vorarlberg, Steiermark, Tirol, Kärnten, Oberösterreich
und Salzburg werde es sogenannte Landessenate geben, erläuterte
Böhacker.
Alle Verfahren, abgabenrechtliche, finanzstrafrechtliche und
zollrechtliche, sollen in diesem unabhängigen Finanzsenat
zusammengefaßt werden. Die Senatsmitglieder seien weisungsfrei,
unabsetzbar, und unversetzbar. Das heißt, sie können frei
entscheiden, sind in keiner Weise an Erlässe, Dienstanweisungen, egal
ob mündlich oder schriftlich, gebunden, so Böhacker
abschließend. (Schluß)
Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat
Tel.: (01) 40 110 /5491
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