• 14.05.2002, 11:02:10
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  • OTS0070 OTW0070

Diskriminierungen in Gaststätten sind Einzelfälle

Bezirkshauptmannschaft Bregenz führt im konkreten Fall Erhebungen durch

Bregenz (VLK) - Zu der behaupteten Diskriminierung von
Gästen in einer Vorarlberger Gastwirtschaft auf Grund ihrer
Nationalität wird festgestellt, dass es sich "dabei um
Einzelfälle handelt, denen die Behörden gewissenhaft
nachgehen". ****

So werden im konkreten Fall Erhebungen der
Bezirkshauptmannschaft Bregenz durchgeführt. Schließlich
gilt es dabei vor allem den Artikel IX des
Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetze zu
wahren. Laut diesem Bundesgesetz begeht nämlich "wer
Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe,
ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen
Bekenntnisses oder einer Behinderung ungerechtfertigt
benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den
allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind" eine
Verwaltungsübertretung und ist von der
Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1090
Euro zu bestrafen.
(pam,nvl)

Rückfragehinweis: Landespressestelle Vorarlberg

Tel.: 05574/511-20130
Fax: 05574/511-20190
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