• 13.05.2002, 13:56:39
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  • OTS0143 OTW0143

Vom Internationalen Strafgericht Verurteilte zur Haftverbüßung in Österreich

Österreich unterstützt damit Tätigkeit des Tribunals

Wien (OTS) - Am Freitag, den 10. Mai 2002, erfolgte erstmals die
Überstellung zweier vom Internationalen Strafgericht für das
ehemalige Jugoslawien (ICTY) verurteilter Häftlinge zur Haftverbüßung
in Österreich. Die aus Bosnien-Herzegowina stammenden Häftlinge
wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Keraterm-Lager
vom ICTY am 13. November 2001 zu 15 Jahren bzw. 5 Jahren Haft
verurteilt. Derzeit verbüßen rechtskräftig durch das ICTY verurteilte
Häftlinge bereits Strafen in Finnland, Deutschland und Spanien.

Das ICTY wurde durch UN-SR-Resolution 827 vom 25.5.1993
eingerichtet. Sein Sitz ist in Den Haag. Aufgabe des ICTY ist die
Strafverfolgung von Personen, die schwerwiegende Verbrechen gegen das
humanitäre Völkerrecht auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens
seit 1991 begangen haben.

Für Österreich ist die Tätigkeit des Gerichts ein wertvoller
Beitrag zur Wiederherstellung und Sicherung der Gerechtigkeit und des
Friedens auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien. Es kooperiert mit
dem Gericht auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die
Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten von 1996 und hat
1999 mit den Vereinten Nationen ein Abkommen über die Vollstreckung
von ICTY-Strafen in Österreich abgeschlossen. Derartige Abkommen
wurden seitens der Vereinten Nationen auch mit Norwegen, Finnland,
Schweden, Italien, Spanien und Deutschland abgeschlossen.

Österreich hat das Gericht von Anfang an auf vielfältige Weise
unterstützt, z.B. durch freiwillige Beiträge, mit denen u.a.
Exhumierungsaktivitäten in Bosnien und Herzegowina finanziert worden
sind, durch forensische Experten und, seit 1999, durch Entsendung
eines Justizwachebeamten. Weiters entspricht Österreich regelmäßig
den verschiedenen Ansuchen um Rechtshilfe bei Personenausforschung,
Zeugeneinvernahme und Beweissammlung sowie um Verhaftung und
Überstellung von Angeklagten.

Rückfragehinweis:

Außenministerium
Presseabteilung
Tel.: (++43-1) 53 115-3262
Fax: (++43-1) 53666-213
mailto:[email protected]

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