AK fordert Finanzminister Grasser auf, den geplanten Verkauf der Wohnungen an private Immoblieninvestoren unverzüglich zu stoppen
Wien (AK) - Die AK hat hat jetzt auch nach dem Landesgericht Wien
vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen: Die
BUWOG-Bundeswohnbaugesellschaft darf nicht mehr die in ihren
Einladungsschreiben zum Wohnungskauf angeführten gesetzwidrigen
Klauseln verwenden, die sich alle zum Nachteil der Mieter ausgewirkt
hätten. Auch bei den von den Mietern bereits unterschriebenen
Formularen sind diese Klauseln ungültig. Die BUWOG muss bei
Wohnungen, wo die Mieter ein Kaufinteresse angemeldet haben,
innerhalb von drei Monaten nach Rücksendung des Kaufantrages ein
Preisfestsetzungsverfahren bei der Schlichtungsstelle einleiten. Tun
sie das nicht, rät die AK den Mietern, bei der Schlichtungsstelle zu
klagen. Die AK vermutet, dass die BUWOG bis zum Obersten Gerichtshof
gehen wird. ***
Die AK erinnert: Die BUWOG in Wien hatte - im Juni/Juli vielen
Mietern eine Einladung zum Kauf ihrer Wohnungen geschickt. Darin
wurden die Mieter aufgefordert, bei Interesse an einem Wohnungskauf,
eine beigelegte "Erklärung" innerhalb von 6 Monaten an die BUWOG zu
retournieren. Nach Ansicht der Bundesarbeitskammer waren einige in
dieser "Erklärung" enthaltenen Bedingungen rechtswidrig. Da sich die
BUWOG nach einer diesbezüglichen Abmahnung der Bundesarbeitskammer
nicht bereit erklärt hatte, diese Vertragsklauseln nicht mehr zu
verwenden, hat die Bundesarbeitskammer eine Verbandsklage sowie einen
Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die BUWOG eingebracht.
Das Landesgericht Wien hat im Vorjahr in seiner Entscheidung die
Rechtsansicht der Bundesarbeitskammer bestätigt. Und jetzt in zweiter
Instanz hat das Oberlandesgericht Wien ebenfalls der AK Recht
gegeben.
Gemäß dieser Entscheidung darf die BUWOG die von der AK beanstandeten
gesetzwidrigen Klauseln, die alle zum Nachteil der Kaufinteressenten
gewesen wären, nicht mehr verwenden. Auch bei den Formularen, die von
den Mietern schon unterschrieben und an die BUWOG geschickt wurden,
sind diese Klauseln ungültig.
Die bisherige Vorgangsweise der BUWOG war ein
Verkaufsverhinderungsprogramm. Obwohl der Finanzminister den Verkauf
an die Mieter versprochen hat und dieser Verkauf auch im Gesetz
vorgesehen ist, werden die Wohnungen nur in Ausnahmefällen an die
Mieter verkauft. Die AK fordert den Finanzminister und die
BUWOG-Geschäftsführung auf, die jüngste Entscheidung des Gerichtes zu
akzeptieren und die Wohnungen, so wie versprochen und im Gesetz
vorgesehen, an die Mieter - und nicht an private Immobilieninvestoren
zu verkaufen. Die AK kritisiert erneut, dass es trotz der
Gerichtsurteile und über die Mieter hinweg Pläne zum Verkauf an
private Immobilieninvestoren gibt. Daher fordert die AK
Finanzminister Grasser auf, den geplanten Verkauf der Wohnungen an
private Immoblieninvestoren unverzüglich zu stoppen.
Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
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