• 02.05.2002, 13:17:35
  • /
  • OTS0144 OTW0144

AK: SMS von Flirt-Line werden angezeigt

Hunderte Konsumentenbeschwerden in AK Wien

Wien (AK) - Die Wiener AK-Konsumentenschützer warnen vor dubiosen
SMS von Flirt-Lines. In der AK-Konsumentenberatung haben sich heute,
Donnerstag, schon hunderte empörte Konsumenten gemeldet: Die Rückrufe
sind teuer und die Konsumenten werden ziemlich lange hingehalten,
berichten die "Geschädigten". Der Versand von nicht verlangten
Werbe-SMS ist verboten, sagen die AK-Konsumentenschützer. Das
Fernmeldebüro Wien wird daher auf Grund der Anzeigen
Verwaltungsstrafverfahren nach dem Telekomgesetz durchführen und
überlegt auch eine Strafanzeige wegen Betrugs. Tipp der
AK-Konsumentenschützer: Rufen Sie nicht zurück! Geschädigte
Konsumenten sollen sich an das Fernmeldebüro wenden -Telefon: (01) 33
181 170 oder 405 DW; Fax: (01) 33 42 761; E-Mail:
[email protected]. Für eine schriftliche Anzeige braucht das
Fernmeldebüro Name, Adresse, Datum und Uhrzeit sowie Telefonnummer
der SMS Flirt-Line. ****

Hunderte Konsumenten haben sich heute, Donnerstag, in der
AK-Konsumentenberatung über die dreisten SMS von Flirt-Line
beschwert. Darin steht, dass man einen Verehrer oder eine Verehrerin
unter einer 09-Nummer anrufen soll, dann erfährt man, wer auf den
Rückruf wartet. Der Anruf ist teuer, einen Hinweis auf die Kosten pro
Minute gibt es sofort am Beginn des Anrufes. Der Anrufer wird
möglichst lange in der Leitung gehalten, damit die Rechnung in die
Höhe geht, sagen die AK-Konsumentenschützer. Es wird erklärt, wie der
Anrufer den SMS Flirt nutzen kann. Denn wer sich nicht traut seinen
"Schwarm" persönlich anzusprechen, für den stellt SMS Flirt-Line den
Kontakt her.

Der Versand von nicht verlangten Werbe-SMS ist gesetzlich verboten,
so die AK.

Was können Konsumenten tun?
Die AK rät den Konsumenten: Zeigen Sie Flirt-Line-SMS bei den
Fernmeldebüros (1200 Wien, Höchstädtplatz 3) an - Telefon: (01) 33
181 170 oder 405 DW; Fax: (01) 33 42 761; E-Mail:
[email protected].

Sie müssen der Fernmeldebehörde Ihren Namen, Ihre Adresse, Datum und
Uhrzeit, wann sie das SMS erhalten haben, sowie die Telefonnummer,
die sie zurückgerufen haben, nennen. Außerdem müssen Sie bestätigen,
dass Sie keine Zustimmung zur Werbung gegeben haben.

Die Fernmeldebehörde prüft, ob neben der Massen-SMS, die bestraft
werden, nicht auch jede einzelne Werbung an einen Handybesitzer ein
Verstoß ist. Das Fernmeldebehörde überlegt auch eine Strafanzeige
wegen Betrugs, wissen die AK-Konsumentenschützer.

Rückfragehinweis: AK Wien Kommunikation

Doris Strecker
Tel. (01) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel