• 02.05.2002, 12:05:56
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Bösch: "Klarer Kompetenzkatalog für die EU!"

"Kompetenz- und Subsidiaritätsgerichtshof muß eingerichtet werden"

Wien, 2002-05-02 (fpd) - Der stellvertretende freiheitliche
Klubobmann Dr. Reinhard E. Bösch zog heute bei einer Pressekonferenz
in Wien Bilanz über die bisherige Arbeit des EU-Konventes, dem er als
ein parlamentarischer Vertreter Österreichs angehört. Als zentrale
Forderung formulierte Bösch, daß die Kompetenzen zwischen der EU und
den Nationalstaaten in einem sachgebietsbezogenen Katalog verteilt
werden sollten. "Die Zuständigkeiten müssen dabei von unten nach oben
in strikter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips verteilt werden und
vor einem eigens einzurichtenden Kompetenz- und
Subsidiaritätsgerichtshof einklagbar sein", so Bösch wörtlich. *****

Wie der freiheitliche Vertreter erläuterte, befaßte sich der Konvent
in seiner Apriltagung mit der Frage, welche Aufgaben von der Union
und welche von den Nationalstaaten erledigt werden sollten. Die Union
solle dabei nur jene Bereiche regeln, die ihr die Mitgliedstaaten als
die Herren der Verträge klar und taxativ zugewiesen hätten, so Bösch.
Alle anderen Materien müßten mittels einer Generalklausel bei den
Nationalstaaten verbleiben. Jene Artikel der Verträge, die der
Gemeinschaft ein selbständiges Ansichziehen von Kompetenzen
ermöglichten, seien zu beseitigen. Ein Kompetenz- und
Subsidiaritätsgerichtshof, dessen Mitglieder sich aus nationalen
Verfassungsrichtern zusammensetzen, habe für die Einhaltung der
Kompetenzverteilung Sorge zu tragen.

Eine Teilrückverlagerung von Kompetenzen aus der Unionsebene sei im
Bereich der Landwirtschaft, eine höhere Mitentscheidungsbefugnis der
Mitgliedsländer bei der Strukturförderung erstrebenswert. "Ganz
wesentlich für die Handlungsfähigkeit der Union ist auch, daß die
Möglichkeit einer periodischen Durchsicht der Kompetenzverteilung
erhalten bleibt. Die Mitgliedstaaten müssen auch in Zukunft die
Kompetenz-Kompetenz behalten, mittels derer sie der Union Kompetenzen
zuteilen oder auch wieder entziehen können", so das freiheitliche
Konventsmitglied.

Im Bereich der intergouvernementalen Zusammenarbeit sei am
Einstimmigkeitsprinzip festzuhalten, betonte Bösch. Keinesfalls dürfe
eine Vergemeinschaftung der zweiten (Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik) und dritten (Polizeiliche und Justitielle
Zusammenarbeit in Strafsachen) erfolgen, da es sich um Kernbereiche
nationaler Souveränität handle. Um dennoch das politische Gewicht der
EU zu vergrößern, fordert Bösch die Einrichtung eines
EU-Sicherheitsrates, der in der Zusammensetzung der Außen- und
Verteidigungsminister tagt. Für die Umsetzung der Beschlüsse sei dann
der Hohe Repräsentant für die GASP zuständig.

Die Forderung nach Einrichtungen von Europaministerien in den
Mitgliedsländern sei zu begrüßen. Supranationale Europapolitik und
internationale Außenpolitik seien mittlerweile zu unterschiedlichen
Politikfeldern herangewachsen, denen auch auf institutioneller Ebene
der gebührende Stellenwert eingeräumt werden müsse. Abschließend
betonte Bösch, daß er weiterhin die österreichischen Interessen im
Zuge des Integrationsprozesses vertreten werde. (Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

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