• 30.04.2002, 13:51:46
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  • OTS0148 OTW0148

AK-Kritik an Gewerbeordnungs-Novelle

Arbeitnehmer- und Konsumenteninteressen werden übergangen

Wien (AK) - Die AK ist grundsätzlich für einen erleichterten
Zugang zum Gewerbe - aber es darf zu keiner Aushöhlung der
Konsumenten- und ArbeitnehmerInnen-Rechte kommen. Außerdem muss für
faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden. Sehr viele Regelungen
und Vereinfachungen gehen einseitig auf Kosten der Konsumenten und
Arbeitnehmer. Daher fordert die AK: Begleitende Maßnahmen, um die
Berufsqualifikation und -chancen von Lehrlingen aufrecht zu erhalten.
"Sensible" Gewerbe, wie zB Baumeister, müssen Regulierungen
unterworfen werden. Außerdem muss eine Monitoringkommission
geschaffen werden, die die Auswirkungen der Handelsfreigabe
überprüft. Ebenso müssen Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit und
Schwarzarbeit getroffen werden. ****

Qualität der Lehrlingsausbildung sichern
Die Freigabe des Handels, die Herausnahme der Befähigungsnachweise
für Handwerke aus dem Gesetz, der vereinfachte Zugang zur
Meisterprüfung und die geplante Aufwertung der Teilgewerbe werden
sich nachteilig auf die Lehrlingsausbildung auswirken, befürchtet die
AK. Die Qualität der Lehrlingsausbildung wird generell sinken. Eine
derartige Liberalisierung ohne begleitende Maßnahmen geht auf Kosten
der zukünftigen Berufschancen unserer Jugend, betont die AK. Damit
ginge einer der wichtigsten Wettbewerbsvorteile für den
Wirtschaftsstandort Österreich verloren.

AK fordert daher: Berufsqualifikation und -chancen für Lehrlinge
sichern
+ Fachbeirat für Befähigungsnachweise einrichten
Es soll ein Beirat aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
eingerichtet werden, der ein Gutachten über die jeweils zu
erlassenden "Befähigungs-Verordnungen" erstellt.
+ Fachliche Anforderungen im Berufsausbildungsgesetz festlegen
(Mindestvoraussetzung: Ausbildung, die Niveau einer facheinschlägigen
Lehrabschlussprüfung entspricht sowie 2 Jahre Praxis)
Um zu gewährleisten, dass Lehrlinge auch zukünftig eine umfassende
Ausbildung erhalten, sind die fachlichen Anforderungen, die jeder
Lehrberechtigte zu erfüllen hat, im Berufsausbildungsgesetz (BAG)
festzulegen. Insbesondere die Freigabe des Handelsgewerbes- mit mehr
als 18.000 Lehrlingen einer der größten Lehrlingsausbilder -
erfordert eine derartige Maßnahme.
+ Keine Ausbildung von Lehrlingen in Teilgewerben
Teilgewerbe sind Gewerbe mit einer stark vereinfachten Tätigkeit (zB
Überprüfen von Feuerlöschern). Lehrlinge würden nur eine sehr
vereinfachte Ausbildung erhalten, da ihnen nicht der gesamte
Berufsinhalt vermittelt werden kann.
Strengere Zulassungsbestimmungen für "sensible" Gewerbe
Künftig soll der Zugang zum Gewerbe völlig undifferenziert
vereinfacht werden ohne Rücksicht darauf, ob bei einer unsachgemäßem
Ausübung Leben, Gesundheit oder Vermögen gefährdet werden kann.
Unterläuft zB einem Baumeister ein wesentlicher Fehler, so sind die
Folgen erheblich dramatischer als bei einem Tischler, sagt die AK.

AK fordert daher: "Sensible" Gewerbe brauchen Regulierungen
Daher fordert die AK, dass bei "sensiblen" Gewerben der zukünftige
Unternehmer eine zweijährige Praxiszeit oder eine facheinschlägige
Lehre nachweisen kann.

Keine Mogelpackung bei Meisterprüfungen
Der Konsument muss sicher sein, dass ein "Meister" tatsächlich das
kann, was sein Titel verspricht. Daher fordert die AK, dass im Rahmen
der Meisterprüfung die praktischen Fertigkeiten weiterhin
eigenständig überprüft werden müssen und nicht nur durch einen
Nachweis einer Lehre ersetzt werden können.

Monitoringkommission soll Freigabe des Handels überprüfen
Das Handelsgewerbe mit Ausnahme des Handels mit Medizinprodukten und
Handelstätigkeiten soll künftig ein freies Gewerbe sein. Gerade der
Handel umfasst unterschiedlichste Branchen, wie zB den Handel mit
Baustoffen, Autos, Lebensmittel etc. Die Auswirkungen dieser völligen
Liberalisierung sowohl auf die Beschäftigten -vor allem auf die
Lehrlingsausbildung - als auch auf die Konsumenten sind je nach
Branche unterschiedlich und derzeit noch nicht absehbar, meint die
AK.

AK fordert daher: Monitorringkommission einsetzen
Die AK verlangt daher, das eine Monitoringkommission eingerichtet
wird, die sich aus Vertretern der Konsumenten, Arbeitnehmer und
Gewerbetreibenden zusammensetzt (vergleichbar mit der
Euro-Preiskommission im Wirtschaftsministerium). Die Kommission hat
zu überprüfen, wie sich die Liberalisierung auf die einzelnen
Branchen im Handel auswirkt. Bei festgestellten Fehlentwicklungen in
einzelnen Branchen sind entsprechende legistische Konsequenzen zu
ziehen.

Maßnahmen gegen "schwarze Schafe"
Auf Grund des Frächterskandals müssen auch in der Gewerbeordnung
entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Umgehungsmöglichkeiten
sind den schwarzen Schafen unter den Unternehmern weitgehenst zu
versperren.

AK fordert daher: Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit und
Schwarzarbeit
Bei Gewerben, die grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten,
müssen die Arbeitnehmer, die aus Drittstaaten kommen, eine
Bestätigung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung innerhalb
der EU nachweisen.
Außerdem ist sicherzustellen, dass die Umgehung von
gewerberechtlichen Vorschriften durch die Ausstellung von
Gewerbescheinen für fiktive Gewerbearten, wie zB eine eigene
Arbeitskraft zur Verfügung stellen, ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Rückfragehinweis: AK Wien Kommunikation

Doris Strecker
Tel. (01) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

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