• 30.04.2002, 10:31:43
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ÖAMTC: Vignettenpflicht auf der Wiener Nordbrücke rasch klären

Verlängerung der Straffreiheit bis Ende Juni versprochen, Club erwartet dauerhafte Lösung

Wien (OTS) - Die Wiener Nordbrücke heißt seit 1. April zwischen
dem Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünner Straße A
22, wurde ein Teil der Donauufer Autobahn, und ist damit
vignettenpflichtig. Mit 30. April endete nun die gesetzliche
Übergangfrist, in der nicht gestraft wurde.

"Da für viele Bürger die Nordbrücke nur ein Donauübergang und
einfach ein Teil des Wiener Straßennetzes ist, sollte als dauerhafte
Lösung eine generelle Ausnahmebestimmung erlassen werden. Bis dahin
erwarten wir, dass die seitens der Stadt Wien versprochene
Verlängerung der Straffreiheit bis vorerst Ende Juni eingehalten
wird", so ÖAMTC-Verkehrsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau.
Bekanntlich hat sich Wiens Verkehrsstadtrat Schicker in gemeinsamen
Gesprächen mit Polizeipräsident Stiedl mit Erfolg für eine längere
Übergangsfrist stark gemacht und dabei erreicht, dass bis Ende Juni
auf der Wiener Nordbrücke die Nichteinhaltung der Vignettenpflicht
nicht gestraft wird.

Grund für die Vignettenpflicht auf der Nordbrücke ist eine Reform
des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 die am 1. April in Kraft
trat. Dadurch ist die Vignette für die Stockerauer Schnellstraße (S
5) und für die Nordbrücke notwendig.

Keine Vignettenpflicht besteht in Wien auch in Zukunft auf der
Wiener Nordrand Straße (B 302) zwischen der Südosttangente (A 23) und
der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den Einkaufszentren im
Nordosten können somit kostenfrei benützt werden.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Hannes Kerschl

Rückfragehinweis:

ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218

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