- 18.04.2002, 10:33:18
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OeNB - OeNB startet Zahlungssystemaufsicht
Wien (OTS) - Seit 1. April 2002 ist die Oesterreichische
Nationalbank aufgrund einer Änderung des Nationalbankgesetzes
für die Aufsicht über die Zahlungssysteme in Österreich
zuständig. Die für Volkswirtschaft und Finanzmärkte
verantwortliche Vize-Gouverneurin der Oesterreichischen
Nationalbank, Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell, sieht es in diesem
Zusammenhang als erklärtes Ziel der OeNB, einen
zukunftsorientierten Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der
Zahlungssysteme zu leisten. Es gilt, für die in Österreich
operierenden Zahlungssysteme gleiche Rahmenbedingungen zu
schaffen, ohne allerdings neue Entwicklungen zu behindern.
Vor diesem Hintergrund lud die Oesterreichische Nationalbank
am 17. April 2002 zu einer Informationsveranstaltung für Banken
bzw. Zahlungssystembetreiber, bei der die Arbeitsweise der
neuen Aufsicht vorgestellt wurde. Die OeNB wird die
Zielsetzungen des Gesetzesauftrages vollinhaltlich im Einklang
mit dem auf kooperative Einflussnahme abstellenden Payment
Systems Oversight-Ansatz des Eurosystems erfüllen. Dieser sieht
den Einsatz der gesetzlichen Regelungsbefugnis nur als
ultimatives Instrument vor, das aber bislang weder seitens der
EZB noch seitens einer nationalen Zentralbank des Eurosystems
angewendet wird. Vor diesem Hintergrund ist auch in Österreich
vom Gesetzgeber keine Konzessionierung der Systeme vorgesehen.
Die Aufsicht umfasst die Prüfung der Systemsicherheit, d.h.
die Beobachtung und Einschätzung der rechtlichen, finanziellen,
organisatorischen und technischen Risiken der Zahlungssysteme.
Als Zahlungssystem definiert ist jedes System sowie jede
gewerbliche Einrichtung mit mindestens drei Teilnehmern, die
dem elektronischen Transfer von Geldwerten dient. Die Betreiber
- und in gesamtwirtschaftlich relevanten Fällen auch die
Teilnehmer - von Zahlungsverkehrssystemen sind der OeNB zu
Auskünften über Maßnahmen verpflichtet, die zur Wahrung der
Systemsicherheit getroffen werden.
In diesem Zusammenhang erarbeitet die OeNB in Kooperation
mit den beaufsichtigten Systembetreibern Leitfäden und
Aufsichtsgrundsätze, die in weiterer Folge auch veröffentlicht
werden sollen. In den Leitfäden werden die inhaltlichen
Mindestanforderungen bez. der zu überliefernden Informationen
festgelegt, die Aufsichtgrundsätze enthalten die von der OeNB
benannten Anforderungskriterien an die Systemsicherheit.
Rückfragehinweis: Oesterreichische Nationalbank
Sekretariat des Direktoriums/
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.Nr.: (1) 404 20 DW 6666
www.oenb.at
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