• 17.04.2002, 12:46:00
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  • OTS0164 OTW0164

Universitätsinterne Einigung: Medizinische Fakultäten sollen bei Stammuniversität bleiben

Presseaussendung von Georg Winckler und Wolfgang Schütz

Wien (OTS) - Die Rektoren und Dekane der Universitäten Wien, Graz
und Innsbruck haben sich in der Sitzung vom 16. April 2002 auf einen
Vorschlag zum Verbleib der Medizinischen Fakultäten im Gesamtverbund
ihrer Universitäten geeinigt. Sie präsentieren damit eine alternative
Lösung zu dem in dem Entwurf zum Universitätsgesetz 2002 erbrachten
Vorschlag.

Vorgeschlagen wird die gesetzliche Verankerung der Medizinischen
Fakultäten im bisherigen Umfang als Organisationseinheit der
jeweiligen Universitäten. Dies ist verbunden mit einer
Rechtsfähigkeit der Medizinischen Fakultäten für den Abschluss
spezieller Rechtsgeschäfte, beispielsweise der Abschluss von
Verträgen mit den Trägern der Krankenanstalten.

Der erarbeitete Vorschlag sichert die Rechtsfähigkeit der
Medizinischen Fakultäten als Partner der Spitalsträger und verhindert
das Entstehen zusätzlicher Verwaltungskosten. Denn die Schaffung
neuer Universitäten wäre wegen der Teilung der Verwaltung mit
Mehrkosten im administrativen Bereich verbunden. Auch kann verhindert
werden, dass die interdisziplinäre Lehre und Forschung, insbesondere
in den grundlegenden naturwissenschaftlichen-medizinischen Fächern
geschwächt wird.

Überdies wird der im Gesetzesvorschlag genannte umstrittene
Koordinationsrat entbehrlich. "Anstelle der im Gesetzesentwurf
vorgeschlagenen zwei Universitätsräte und dem zusätzlichen
Koordinationsrat wurde eine gemeinsame Lösung mit nur einem
Universitätsrat gefunden", so Rektor Winckler und Dekan
Schütz. "Ein gemeinsamer Universitätsrat sichert eine schlanke und
effektive Universitätsstruktur, bei gleichzeitiger Wahrung der
notwendigen Autonomie für die Medizinische Fakultät.

Die Leistungsstruktur der Medizinischen Fakultäten soll analog zu
den für die Universitäten vorgesehenen obersten Organen, dem Dekanat
- bestehend aus Dekan, Vizedekan und Fakultätskollegium - organisiert
werden.

Außerdem sollen den Universitätsräten der drei großen
Universitäten Wien, Graz, Innsbruck jeweils zwei zusätzliche
Mitglieder aus medizinnahen Bereichen angehören (7 statt 5
Mitglieder). Das von der Universität vorgeschlagene, zusätzliche
Mitglied wird durch das Kollegialorgan der Medizinischen Fakultät
nominiert.

Die Gewährung der Budget- und Organisationsautonomie bleibt
gesichert, was auch den Abschluss gesonderter Leistungsvereinbarungen
inkludiert. Das Budget für die drei Medizinischen Fakultäten soll vom
bm:bwk gesondert ausgewiesen werden. Die Personalhoheit obliegt dem
Rektorat in Zusammenarbeit mit dem Dekanat. So ist zum Beispiel für
die Personalaufnahme der Vorschlag des Dekanats notwendig, bei
Professorenbesetzungen wird dem
Rektor ein Dreiervorschlag unterbreitet. Der Rektor hat ein
Ablehnungsrecht, die Berufungsverhandlungen werden wiederum vom Dekan
selbst geführt.

Rückfragehinweis:

Mag. Cornelia Blum
Rektorat der Universität Wien
Dr. Karl Lueger-Ring 1, 1010 Wien
Tel.: 4277-10514
mailto:cornelia.blum@univie.ac.at

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