• 16.04.2002, 13:43:03
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  • OTS0186 OTW0186

Bösch: "Klarer Kompetenzkatalog für die EU!"

"Kompetenz- und Subsidiaritätsgerichtshof muß eingerichtet werden"

Wien, 2002-04-16 (fpd) - Der stellvertretende freiheitliche
Klubobmann Dr. Reinhard E. Bösch forderte in seiner gestrigen Rede
vor dem EU-Konvent, daß die Kompetenzen zwischen der EU und den
Nationalstaaten in einem sachgebietsbezogenen Katalog verteilt werden
sollten. "Die Zuständigkeiten müssen dabei von unten nach oben in
strikter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips verteilt werden und vor
einem eigens einzurichtenden Kompetenz- und Subsidiaritätsgerichtshof
einklagbar sein", so Bösch wörtlich. ****

Der EU-Konvent befaßt sich in seiner Apriltagung mit der Frage,
welche Aufgaben von der Union und welche von den Nationalstaaten
erledigt werden sollten. Die Union solle dabei nur jene Bereiche
regeln, die ihr die Mitgliedstaaten als die Herren der Verträge klar
und taxativ zugewiesen hätten, so Bösch. Alle anderen Materien müßten
mittels einer Generalklausel bei den Nationalstaaten verbleiben. Jene
Artikel der Verträge, die der Gemeinschaft ein selbständiges
Ansichziehen von Kompetenzen ermöglichten, seien zu beseitigen. Ein
Kompetenz- und Subsidiaritätsgerichtshof, dessen Mitglieder sich aus
nationalen Verfassungsrichtern zusammensetzen, habe für die
Einhaltung der Kompetenzverteilung Sorge zu tragen.

Eine Teilrückverlagerung von Kompetenzen aus der Unionsebene sei im
Bereich der Landwirtschaft, eine höhere Mitentscheidungsbefugnis der
Mitgliedsländer bei der Strukturförderung erstrebenswert. "Ganz
wesentlich für die Handlungsfähigkeit der Union ist auch, daß die
Möglichkeit einer periodischen Durchsicht der Kompetenzverteilung
erhalten bleibt. Die Mitgliedstaaten müssen auch in Zukunft die
Kompetenz-Kompetenz behalten, mittels derer sie der Union Kompetenzen
zuteilen oder auch wieder entziehen können", so das freiheitliche
Konventsmitglied.

Im Bereich der intergouvernementalen Zusammenarbeit sei am
Einstimmigkeitsprinzip festzuhalten. Keinesfalls dürfe eine
Vergemeinschaftung der zweiten (Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik) und dritten (Polizeiliche und Justitielle
Zusammenarbeit in Strafsachen) erfolgen, da es sich um Kernbereiche
nationaler Souveränität handle. Um dennoch das politische Gewicht der
EU zu vergrößern, fordert Bösch die Einrichtung eines
EU-Sicherheitsrates, der in der Zusammensetzung der Außen- und
Verteidigungsminister tagt. Für die Umsetzung der Beschlüsse sei dann
der Hohe Repräsentant für die GASP zuständig.

Die Forderung nach Einrichtungen von Europaministerien in den
Mitgliedsländern sei zu begrüßen. "Supranationale Europapolitik und
internationale Außenpolitik sind mittlerweile zu unterschiedlichen
Politikfeldern herangewachsen, denen auch auf institutioneller Ebene
der gebührende Stellenwert eingeräumt werden muß", so Bösch
abschließend. (Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

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